
Bei der Angelobung zum Innenminister lachte Kickl damals noch: Ein Jahr später musste er gehen!
Die SPÖ brachte Gerüchte, Kickl plane Massenlager? Ob dies nur Gerüchte waren? Es zeigt aber schon einiges, wenn dies jetzt am Innenministerium FPÖ/ÖVP scheitert!
ÖVP: “Tatsächlich ist hier die rote Linie, es geht nicht nochmals, dieses Innenministerium der FPÖ zu geben”!
Foto Angelobung, hier wurde Herbert Kickl FPÖ als Innenminister angelobt. Ein Jahr später entlassen!
Die Nichteinigung, liegt nun vor allem wieder beim Innenminister die FPÖ will dieses und sagt, es ist nicht mit einem anderen Ministerium trennbar, sondern gehöre zusammen!
Die ÖVP will dieses Innenministerium scheinbar nicht der FPÖ lassen! Da ist für die ÖVP die rote Linie. Kickl sagte gestern noch zu Reportern: “Das Innenministerium sei bei der FPÖ am besten aufgehoben”!
Die ÖVP sieht dies scheinbar anders?
Warum hält sich die ÖVP für den besseren Anwärter des Innenministerium?
Scheitert es am Innenministerium?
Archiv: 12.1. 2018
Andreas Babler nahm heute zu den Ankündigungen des FPÖ-Innenministers Kickl, AsylwerberInnen künftig in Massenlagern „konzentrieren“ zu wollen, deutlich Stellung.
„Schon die Wortwahl des Innenministers lässt alle erschaudern und erkennen, in welche Richtung es in der Betreuung von AsylwerberInnen gehen soll: Massenquartiere an den Stadträndern, möglichst wenig Integrations- und Teilhabemöglichkeiten und das Produzieren von Bildern und Situationen, wie wir sie beispielsweise in Traiskirchen 2015 unter Mikl-Leitner schon Tag für Tag erleben mussten. Diese produzierten Zustände waren damals eine echte Schande für Niederösterreich und die gesamte Republik“, so Traiskirchens Bürgermeister Andreas Babler.
„Wir alle haben in unserer Stadt dieses 2015er-Fiasko jedenfalls nicht vergessen und wissen, dass Massenlager strukturell Probleme schaffen. Und das für alle Beteiligten: für flüchtende Menschen, für die Wohnbevölkerung für die helfenden Organisation…
Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)