Lebensmittelhandel verkauft weiterhin auch Nonfood-Produkte

Corona

Rechtzeitig rechtlich gesichert.

Hier eine Aussendung zur Erklärung dazu.

Geänderte Rahmenbedingungen.

Während des Lockdown besteht für diverse Handelsgeschäfte ein Betretungsverbot.

Für Lebensmittelhändler besteht jedoch ein Öffnungsgebot und ein Versorgungsauftrag.
Dies bedeutet unter anderem, dass alle Sortimente, die dem typischen Warensortiment aller Betriebsformen im österreichischen Lebensmittelhandel entsprechen, auch weiterhin verkauft werden dürfen.
Eine Beschränkung der bei INTERSPAR, HOFER und Lidl Österreich seit Jahrzehnten üblichen Sortimente, wäre gesetz- und verfassungswidrig.
In der aktuell herausfordernden Situation die bereits reduzierten Einkaufsmöglichkeiten noch weiter zu beschränken, wäre auch nicht im Interesse der Kundinnen und Kunden. Zur Grundversorgung der Bevölkerung werden diese Sortimente daher auch während des Lockdown weiterhin verkauft.
Diese Vorgehensweise wurde eingehend rechtlich geprüft.
Da die Händler mit Betretungsverbot ja bis zu 60 % Umsatzentschädigung erhalten, ist die Situation auch eine völlig andere als im Frühling. Würde SPAR, HOFER und Lidl Österreich der Verkauf von Nonfood-Sortimenten untersagt werden, würden sie keine Entschädigung erhalten. Auch dies wäre verfassungswidrig.

Also während andere Unternehmer sogar in den Hungerstreik treten, weil diese nichts mehr haben, haben sich die Lebensmittelhändler rechtlich abgesichert und nicht auf ein Nonfood Verbot eingelassen. Was wie gesagt sogar Gesetzwidrig wäre, Nonfood zu verbieten!

Dieser Mann ist im Hungerstreik getreten, obwohl die Regierung fahrlässig gehandelt hat. Unternehmer bekommt keine Coronahilfe, Hungerstreik!

Zum Versorgungsauftrag im Lebensmittelhandel gehören nicht nur Lebensmittel, sondern auch Schul- und Bürobedarf und alles, was einen Haushalt am Laufen hält, von Putz- bis Küchenhilfen und dergleichen.
Über eine Million Schüler im Homeschooling benötigen auch weiterhin Hefte, Stifte, Kleber und Lineal. Millionen von Angestellten im Homeoffice benötigen auch weiterhin Druckerpatronen und Office-Papier. Kinder, die dieses Jahr auf den Besuch des Nikolaus verzichten müssen, freuen sich trotzdem über ein Nikolaus-Sackerl, das neben Mandarinen und Nüssen auch Spielwaren enthält.
In der aktuell herausfordernden Situation die bereits reduzierten Einkaufsmöglichkeiten noch weiter zu beschränken, wäre nicht im Interesse der Kundinnen und Kunden. Diesen sollte nicht die Möglichkeit genommen werden, an derzeit stark saisonal gewünschte Produkte (wie z.B. Adventskalender für Kinder) unkompliziert zu gelangen.

Dies alles gehört, auch um ein Stückchen Normalität aufrecht zu erhalten, zum Versorgungsauftrag der Lebensmittelhändler.

Sortimentsbeschränkung gesetzes- und verfassungswidrig

Eine Sortimentsbeschränkung im Lebensmittelhandel wäre gesetzeswidrig, weil der Gesundheitsminister laut COVID-19-Maßnahmengesetz zwar eine Schließung von Geschäften verordnen kann. Er hat jedoch keine Ermächtigung, bei denen, die geöffnet haben, eine Sortimentsbeschränkung vorzunehmen.
Eine Sortimentsbeschränkung im Lebensmitthandel wäre verfassungswidrig, weil dies eine wettbewerbliche Maßnahme und eine Wettbewerbs-beschränkung wäre. Der Verordnungsgeber (in diesem Fall der Gesundheitsminister) hat aber keine Kompetenz für eine Wettbewerbsbeschränkung.

Umsatz im eigenen Land bedeutet Arbeitsplätze für Österreich

n der aktuellen Situation sollte aus Sicht von SPAR, Lidl Österreich und HOFER alles getan werden, um ein Monopol von ausländischen Internet-Giganten zu verhindern! Sie bezahlen, im Gegensatz zu den heimischen Lebensmittelhändlern, nur sehr geringe Steuern in Österreich.
Dürfte der Lebensmittelhandel nun auch das bei ihm übliche Nonfood-Sortiment nicht mehr verkaufen, hätte das massive negative Folgen. So würden beispielsweise noch viele weitere heimische Arbeitsplätze nachhaltig verloren gehen, nicht nur bei den Händlern selbst, sondern vor allem auch bei den österreichischen Vorlieferanten.

Daher halten es HOFER, SPAR und Lidl Österreich für unerlässlich, die Kundinnen und Kunden mit dem gewohnten, uneingeschränkten Angebot durch den Lockdown zu begleiten und auch sämtliche Werbemaßnahmen dazu in gewohnter Art und Weise aufrecht zu erhalten.

Die Regierung versuchte aber auch diese Branche zu zerstören. Nur rechtzeitige Gegenmaßnahmen konnten diese Branche noch retten.

Quelle
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