„Lehre ist kein Freibrief für Daueraufenthalt von abgelehnten Asylwerbern“

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„Diesbezüglicher Erlass stammt vom damaligen SPÖ-Sozialminister Hundstorfer“

Absolut gegen den von SPÖ-Landeshauptmann Kaiser geforderten „Generalerlass zum Bleiberecht“ für Asylwerber in einer Lehre spricht sich die freiheitliche Sozialsprecherin NAbg. Dr. Dagmar Belakowitsch aus. „Tatsache ist, dass es alleine 1.500 Asylberechtigte, beziehungsweise Menschen mit subsidiären Schutzstatus gibt, die derzeit eine Lehrstelle suchen. Auf diese Personen sollten sich die Unternehmen konzentrieren. Es kann jedenfalls nicht sein, dass die Absolvierung einer Lehre automatisch ein Freibrief für einen dauerhaften Aufenthalt in Österreich ist, auch wenn kein Asylgrund besteht.“

Belakowitsch verwies in diesem Zusammenhang auf die Tatsache, dass es sich bei der Lehrlingsausbildung für Asylwerber um einen Erlass des damaligen SPÖ-Sozialministers Hundstorfer aus dem Jahr 2012 handle. Er, Hundstorfer, habe damals in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der FPÖ folgendermaßen geantwortet: “Die Zulassung zu einer Lehrstelle hat keinen Einfluss auf das Asylverfahren. Mit rechtskräftiger Ablehnung des Asylantrages endet auch das Aufenthaltsrecht als Grundlage für den weiteren Verbleib in Österreich.”

Belakowitsch bekräftigte: „Damit ist klargestellt, dass abgelehnte Asylwerber auch dann nicht in Österreich bleiben können, wenn sie eine Lehre absolvieren. Hier wird vollzogen, was Hundstorfer damals vorgegeben hat. Das sollte auch SPÖ-Kaiser zur Kenntnis nehmen.“

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