Ein 38-jähriger Mann wurde nach einem Streit von seiner 39-jährigen Freundin mit einem Messer angegriffen und dadurch schwer verletzt.
Am Sonntag kam es in den Abendstunden in Kleinpetersdorf, Bezirk Oberwart, zu einem Streit. In der Kellerbar des Opfers wurden in laufe des Nachmittages im Beisein seiner Freundin mehrere alkoholische Getränke konsumiert.
Gegen 20:00 Uhr wollte der bereits stark alkoholisierte Mann zu Bett gehen.
Dabei kam es zum Streit.
Die Frau entnahm aus einer Lade der Kellerbar ein Küchenmesser und stach ohne ersichtlichen Grund auf ihren Freund ein.
Dieser konnte dir Angreiferin mit den Händen wegstoßen und die Kellerbar verlassen. Im Obergeschoß Verständigte er telefonisch seien Vater um bat ihn um Hilfe.
Seine Verletzungen bemerkte er vorerst nicht und begab sich abermals in den Keller. Dabei wurde er nochmals von seiner Freundin mit einem weiteren Messer aus der Lade attackiert.
Es gelang ihm trotz seiner bereits erlittenen Schnitt- und Stichwunden die Frau bis zum Eintreffen der Polizei am Boden zu fixieren.
Nach Erstversorgung durch die Rettungskräfte wurde er mit seinen schweren Verletzungen in das Krankenhaus Oberwart eingeliefert und einer Operation unterzogen.
Die ebenfalls stark alkoholisierte Frau wurde noch am Tatort festgenommen, Ihre oberflächlichen Verletzungen konnten ambulant ebenfalls im Krankenhaus Oberwart behandelt werden.
Bei der Einvernahme konnte sie sich an den Tathergang nicht mehr erinnern.
Nach Abschluss der Ersterhebung ordnete die Staatsanwaltschaft Eisenstadt die Einlieferung der Frau in die JA Eisenstadt an.
Kronen Zeitung:
Angreiferin (39) spricht von Erinnerungslücken
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Steirer rammte Freund Messer in Rücken: Ein Jahr Haft
Er soll im Juni seinem damaligen besten Freund mit einem Messer in den Rücken gestochen haben – Urteil nicht rechtskräftig.
Graz. Ein Steirer ist am Montag im Grazer Straflandesgericht wegen schwerer Körperverletzung zu einem Jahr verurteilt worden. Der 25-Jährige soll im Juni seinen damaligen besten Freund durch einen Messerstich in den Rücken schwer verletzt haben. Der Tat ging ein Streit voraus, der von beiden Kontrahenten sehr unterschiedlich beschrieben wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Staatsanwältin Nora Lackner hatte versuchten Mord angeklagt. Ihrer Meinung nach könne niemand einen Stich in den Rücken so genau dosieren, und das sei “eine Stelle, wo jeder Laie weiß, da kann etwas passieren, wenn man hineinsticht”. Sie beschrieb ausführlich den Streit zwischen zwei ehemals sehr guten Freunden, der mit einem abgesagten Urlaub begann und eben mit dem Messer im Rücken endete.
Quelle
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