Mindestsicherung: Das kommt ab Jänner 2017 auf NÖ zu

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Für Niederösterreich, wurde jetzt eine “neue” Mindestsicherungs Novelle
beschlossen.

Nach einer hitzigen Debatte hat der niederösterreichische Landtag am Donnerstag die Änderung des NÖ Mindestsicherungsgesetzes beschlossen. Für die Neuregelung ab 2017 stimmten ÖVP, FPÖ und Stronach-Abgeordnete (FRANK).
SPÖ, Grüne und der parteilose Abgeordnete Walter Naderer waren dagegen.

Von SPÖ und FPÖ eingebrachte Anträge zu Änderungen des Gesetzesentwurfs blieben in der Minderheit. Die beschlossene Novelle enthält u.a. einen Deckel der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) von 1.500 Euro pro Haushalts- bzw. Wohngemeinschaft.
Wobei jedes Einkommen miteingerechnet wird. In diesem Betrag sind auch die Wohnkosten enthalten. Wird diese Summe überschritten, wird gleichmäßig prozentuell bis auf 1.500 Euro gekürzt. Ausnahmen gibt es für Personen, die Pflegegeld oder erhöhte Familienbeihilfe beziehen, oder die dauernd arbeitsunfähig sind.

Die Wartepflicht auf die Mindestsicherung wird für Migranten 5 Jahre betragen. Das heißt fünf Jahre muss man an einem Wohnsitz gemeldet sein um diese in Zukunft zu erhalten.

Erwachsene die keine 5 Jahre in Österreich, bzw. dem Wohnsitz gemeldet sind erhalten eine Mindestsicherung leicht, die wird  bei 572,50 Euro liegen, wobei darin auch ein Integrationsbonus enthalten ist.

Antragsteller, die sich innerhalb der vergangenen sechs Jahre weniger als fünf Jahre in Österreich aufgehalten haben, müssen sich im Rahmen einer Integrationsvereinbarung zu Maßnahmen wie Werte- und Orientierungskursen oder Erwerb von Deutschkenntnissen verpflichten. Bei nicht fristgerechter Erfüllung wird der Bezug gekürzt.

Ab 1. Jänner geltend

Eingeführt wird auch eine Verpflichtung für Mindestsicherungsbezieher zur gemeinnützigen Hilfstätigkeit, sofern nicht zeitgleich das Arbeitsmarktservice (AMS) Maßnahmen anordnet. Die Bestimmungen gelten ab 1. Jänner 2017.