Wien ist anders, auch in der Mindestsicherung.
Der Wiener Landtag hat heute die neue Regelung der Mindestsicherung beschlossen. Im Gegensatz zu geplanten Überlegungen im Bund gibt es keine Kürzungen. Aber die Auszahlung ist an bestimmte Kriterien gebunden.
Es bleibt beim Höchstbetrag von 844 Euro. Neu sind aber einige Bedingungen. „Wien hat eine ganz klare Position, Wien hat sich entschieden für eine Mindestsicherung als letztes soziales Netz“, sagte Sozialstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ). Vorangegangen war dem ein monatelanges Ringen um eine eigene Regelung. Die im vergangenen Juni präsentierte Regelung sieht keine generellen Kürzungen oder Deckelungen vor, enthält jedoch strengere Voraussetzungen – etwa für jüngere Bezieher – mehr dazu in Mindestsicherung: Härtere Sanktionen.