Missbrauchgeschichten rund um Kurz – was ist da los?

Missbrauch
Foto: zib, pixabay

Kurz selbst befindet sich seit seiner Aussage im Krankenstand!

Was ist ihm da rausgerutscht, was ihm seit dem zu belasten scheint?

Zack, zack, brachte es auf dem Punkt: Da wo viele Zöglinge missbraucht wurden, war der Großonkel von Kurz Rektor!!

Was Kurz vor kurzem sagte, verstand kaum jemand, im Gegenteil die SPÖ verlangt sofortige Entschuldigung von Kurz. Nur schaut man genau hin, vor allem was zack, zack geschrieben hat, bekommt man doch Gänsehaut.

SPÖ-Yildirim: „Kurz muss sich bei Missbrauchsopfern entschuldigen“

Dass sich der Kanzler mit Gewaltopfern vergleicht, ist für die SPÖ-Justizsprecherin untragbar

Kurz vergleicht sich mit Missbrauchsopfern, sagt die SPÖ – er soll sich entschuldigen, was ist wenn ihm nur mehr rausgerutscht ist,als er sagen wollte und Kurz Opfer ist, von wem auch immer?

Fest steht, Kurz trägt schon sehr lange einen Schutzpanzer mit sich.

Eine Grenzüberschreitung für die SPÖ: Eine Grenzüberschreitung sieht SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim im Vergleich des türkisen Kanzlers zwischen Missbrauchsfällen in der Kirche und Ermittlungen der unabhängigen Justiz. „Der Kanzler vergleicht nicht nur Missbrauchstäter innerhalb der katholischen Kirche mit Staatsanwält*innen, er setzt auch sich selbst mit Opfern von sexuellem Missbrauch und Machtmissbrauch gleich. Dass Kurz die Ermittlungen gegen sich als unangenehm empfindet, mag sein. Sich deswegen aber mit Gewaltopfern zu vergleichen, ist völlig unangemessen. Die Betroffenen konnten oft erst nach Jahrzehnten über ihre traumatischen Erfahrungen sprechen und wurden dann auch nur zum Teil mit eher überschaubaren Summen ‚entschädigt‘. Der Kanzler muss sich sowohl bei den Opfern, als auch bei den Staatsanwält*innen entschuldigen“, fordert Yildirim.

Für sie wäre das zudem ein guter Anlass, endlich mehr Geld in die Gewaltprävention zu investieren: „Wie man sieht ist das Bewusstsein für Gewalt und ihre Ursachen auch in der höchsten Politik noch nicht angekommen.“

Kritik zu üben sei selbstverständlich immer möglich. Insbesondere von einem Kanzler sollte das aber sachlich passieren. „Das ist bei der ÖVP allerdings schon lange nicht mehr der Fall. Die ständigen Anpatzversuche gegen die Justiz schaden dem Rechtsstaat. Das hat mit souveräner Staatsführung nichts zu tun“, kritisiert Yildirim.

Bringen wir es auf dem Punkt: Keiner kann wissen, ob Kurz nicht selbst Missbrauchsopfer ist? Wenn dies auch für viele schwer vorstellbar ist, aber nach dieser Aussage von Kurz ist vieles möglich. Der Großonkel von Kurz war dort Rektor wo viele missbraucht wurden, wie zack, zack aufdeckte.

Warum sollte ein Politiker kein Opfer sein?

Anwendung von Sonderbestimmung in Ermittlungsverfahren gegen Bundeskanzler.

Prüfung des Vorgehens bezüglich der Beschuldigtenvernehmung Sebastian Kurz abgeschlossen

Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hat an die zuständige Sektion für Einzelstrafsachen des Justizministeriums die Rechtsfrage herangetragen, ob im Verfahren gegen den Bundeskanzler Sebastian Kurz die rechtlichen Voraussetzungen zur Anwendung der Bestimmung § 101 Abs 2 Strafprozessordnung (StPO), das ist die Beschuldigtenvernehmung durch eine*n Richter*in, vorliegen.

Für die Anwendbarkeit müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam vorliegen:
1. eine besondere Bedeutung des Beschuldigten und
2. eine besondere Bedeutung der Straftat und daher
3. bestehendes öffentliches Interesse an der gerichtlichen Beweisaufnahme

Zum ersten Mal wird gegen einen amtierenden Bundeskanzler wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, die dieser während der laufenden Amtszeit und in der Funktion als Bundeskanzler vor einem verfassungsmäßig garantierten parlamentarischen Kontrollgremium (Ibiza-Untersuchungsausschuss) mutmaßlich begangen haben soll. Daher sind sowohl der Beschuldigte als auch die Strafsache von besonderer Bedeutung.

Aufgrund dieser besonderen Konstellation hat die zuständige Sektion des Justizministeriums das Vorliegen aller drei Voraussetzungen bejaht. Die Entscheidung wurde ausschließlich aus rechtlichen Erwägungen aufgrund der besonderen Bedeutung der Straftat und des Beschuldigten getroffen. Für solche Fälle sieht das Gesetz vor, dass die Vernehmung durch eine Person, die außerhalb der regulären Weisungshierarchie steht, erfolgt (Richter*in).

Diese Rechtsansicht wird sowohl vom Weisungsrat als auch von der zuständigen Oberstaatsanwaltschaft Wien geteilt. Damit ist die vollständige Prüfung des weiteren Vorgehens der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bezüglich der Vernehmung des Bundeskanzlers abgeschlossen.

Die WKStA wird daher beim Landesgericht für Strafsachen Wien einen Antrag stellen, dass der Bundeskanzler bezüglich des Verdachts der falschen Beweisaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss durch eine*n Richter*in vernommen wird (gerichtliche Beweisaufnahme).

Diese Entscheidung zur gerichtlichen Beweisaufnahme betrifft ausschließlich die Beschuldigteneinvernahme des Bundeskanzlers. Der weitere Ablauf des Verfahrens gegen den Bundeskanzler bleibt davon unberührt. Die WKStA bleibt als fallführende Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens. Darüber hinaus handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die keine unmittelbaren Schlüsse für andere Verfahren und Beschuldigte zulässt.

Ausdrücklich festgehalten wird, dass mit dieser Entscheidung keinerlei Vorbehalt des Justizministeriums gegenüber der fallführenden Staatsanwaltschaft verbunden ist.

 

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)