Am Mittwoch, 4. Juli, um 12.35 Uhr, hat der SPÖ-Parlamentsklub eine Anfrage an die beiden Regierungsklubs von FPÖ und ÖVP gestellt, ob es noch zu Abänderungen beim Arbeitszeitgesetz kommt. Es ist üblich, dass 24 Stunden vor Behandlung von Abänderungsanträgen im Plenum alle Oppositionsparteien vorab informiert werden.
“Nachdem es bis gestern Abend zu keiner Antwort, weder von der FPÖ noch der ÖVP gekommen ist, befürchtet SPÖ-Sozialsprecher und Baugewerkschafter Abg. z. NR Josef Muchitsch einen überfallsartigen Abänderungsantrag in der heutigen Sitzung zum Tagesordnungspunkt 1 Arbeitszeitgesetz“. Genauso überfallsartig wie FPÖ und ÖVP den Initiativantrag zum Arbeitsgesetz eingebracht haben.
Muchitsch: „Ich rechne mit dem Schlimmsten und gehe davon aus, dass ÖVP und FPÖ den Geltungsbeginn statt, wie geplant mit 1. 1. 2019, auf den frühestmöglichen Termin, nämlich im Herbst 2018, mittels Abänderungsantrag einbringen werden. Damit zeigt sich einmal mehr, dass dieses Gesetz nicht zum Vorteil der Arbeiternehmerinnen und Arbeiternehmer in Österreich ausgerichtet ist – was auch alle Experten bestätigen. Das Umsetzen dieses Husch-Pfusch-Gesetzes kann Kurz und Strache offenbar nicht schnell genug gehen. Ein so wichtiges Gesetz, ohne ausreichende Begutachtung über den Sommer, dann auch noch unüblich schnell in Kraft treten zu lassen, ist undemokratisch und äußerst bedenklich. Offenbar hoffen Kurz und Strache damit die geplanten Maßnahmen seitens der Opposition und der Gewerkschaften im Herbst abzustellen. Da täuschen sie sich aber gewaltig, genau Gegenteiliges wird der Fall sein.“
Arbeitszeit: Spekulationen über früheres Inkrafttreten
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