Nacktaufnahmen am Handy – Jarolim will Strafbarkeit

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Der Fall eines Fußballtrainers einer niederösterreichischen Frauen-Mannschaft, der seine Spielerinnen ohne deren Einwilligung nackt in der Umkleidekabine gefilmt hatte und dem mangels gesetzlicher Bestimmung keine Anklage droht, ruft nun SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim auf den Plan. „Offensichtlich gibt es hier eine Gesetzeslücke.
Es kann nicht sein, dass es strafrechtlich folgenlos bleibt, wenn man so in die Intimsphäre eines Menschen eingreift – auch wenn die Aufnahmen nicht veröffentlicht wurden“, so Jarolim.
Er plant nun auf parlamentarischer Ebene eine Gesetzesinitiative. „Möglich wäre eine Strafbestimmung etwa im Rahmen der Bestimmungen zur Nötigung“.

„Einen Menschen nackt ohne dessen Einwilligung zu filmen oder zu fotografieren, ist ein massiver Eingriff in die Selbstbestimmung.“ Eine neue strafrechtliche Norm könnte deshalb im Abschnitt des Strafgesetzbuches zu „Strafbare Handlungen gegen die Freiheit“ verankert werden, schlägt Jarolim vor und kündigte einen entsprechenden Antrag der SPÖ an. Eines ist für Jarolim klar: „Eine Bestimmung nur im Verwaltungsstrafrecht, wie von der ÖVP angedacht, ist nicht ausreichend.“

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