Nationalrat – Leichtfried zu Ibiza-Debatte: ÖVP legt Allmachtfantasien an den Tag

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Keine Einschränkung von Minderheitenrechten!

Hart ins Gericht mit den „Allmachtfantasien“ der türkisen ÖVP ging der stv. Klubvorsitzende der SPÖ, Jörg Leichtfried, am Ende der heutigen Plenardebatte zur Verlängerung des Ibiza-Untersuchungsausschusses: „Es ist nicht Aufgabe der ÖVP, darüber zu entscheiden, was das Parlament zu tun und was wie stattzufinden hat. Darüber entscheidet die Geschäftsordnung des Hauses!“, so Leichtfried, der darüber hinaus vermutet, dass es der ÖVP darum gehe, die parlamentarischen Minderheitenrechte einzuschränken: „Wenn Sie das wollen, dann sagen Sie es. Und wir werden vehement dagegen auftreten!“, stellt der stv. SPÖ-Klubobmann in Richtung ÖVP-Fraktion klar.

Als Grund, warum Kanzler Kurz seinen Finanzminister beauftragt hat, im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss mehrmals die Verfassung zu brechen, sieht Leichtfried folgendes: „Im U-Ausschuss wurde aufgedeckt, was hinter der türkisen Fassade steckt: eine zweifelhafte Moral und eine Despektierlichkeit gegenüber der Bevölkerung. Es sollte vertuscht werden, was Kurz und seine Familie über die Menschen denken und reden – Stichwort Pöbel. Das sagt alles“, so Leichtfried, der auch an die Rolle der Grünen in diesem Zusammenhang erinnerte: „Die Grüne Partei will sich nicht wehren und muss nun mit der schwarzen Witwe leben!“, so der stv. SPÖ-Fraktionschef abschließend

FPÖ – Hafenecker: Maurer und Co. haben als Erfüllungsgehilfen der ÖVP den Ibiza-U-Ausschuss abgedreht!

Grünes Vorpreschen mit Starttermin für neuen Untersuchungsausschuss ist reine Wählerberuhigung

„So gut wir auch mit den Vertretern der Grünen im Untersuchungsausschuss zusammengearbeitet haben, ist ihre Ankündigung via Presseaussendung für den Start eines neuen U-Ausschusses mit 23. September 2021 nichts anderes als ein Offenbarungseid, um ihre verratene Wählerschaft in Schach zu halten. Denn es waren die Grünen, die gemeinsam mit der ÖVP den Ibiza-U-Ausschuss abgedreht und sich somit zu Erfüllungsgehilfen der ‚türkisen Vertuscherpartie‘ gemacht haben“, kritisierte NAbg. Christian Hafenecker, MA, Fraktionsführer der FPÖ im laufenden Ibiza-U-Ausschuss.

„Klubobfrau Maurer und Co. machen der ÖVP permanent die Mauer und sind daher keinesfalls Vertrauenspersonen für die Einsetzung eines notwendigen neuen Untersuchungsausschusses. Es ist davon auszugehen, dass die Grünen als Regierungspartei mit der ÖVP wieder, wie zuletzt, zum Verfassungsgerichtshof laufen, um zu versuchen, den Untersuchungsgegenstand ganz nach dem Gefallen der Türkisen herzurichten. Ich werde daher sicherlich keine Verhandlungen mit den von der Aufdecker- zur Zudeckerpartei mutierten Grünen über einen neuen U-Ausschuss führen“, erklärt Hafenecker. Wenn es den Grünen tatsächlich um Aufklärung ginge, sollten sie in den nächsten Tagen für die Verlängerung des Ibiza-Untersuchungsausschusses stimmen, anstatt jetzt Interesse zu heucheln.

„Wenn sich die drei Oppositionsparteien tatsächlich auf den 23. September als Starttermin für einen neuen U-Ausschuss einigten, müssten die Grünen daher garantieren, dass sie diesen nicht von Beginn an mit der ÖVP zerschießen. Als willige und an ihren Posten klebende Erfüllungsgehilfen der türkisen Kurz-Truppe, als welche sie sich tagtäglich gerieren, kann man dies jedoch abschreiben. Tatsächlich dauert auch der Weg bis zu diesem neuen Ausschuss aufgrund des Ausmaßes des schwarzen Sumpfes mindestens ein dreiviertel Jahr“, betonte Hafenecker.

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Etappensieg im Verfahren Reitan gegen Klenk

Verfahren Claus Reitan gegen Dr. Florian Klenk wegen Beleidigung wird am Landesgericht für Strafsachen Wien verhandelt

Der Chefredakteur des Blogs des ÖVP-Parlamentsklubs „Zur-Sache“, Claus Reitan, hat wie berichtet gegen Dr. Florian Klenk, Chefredakteur der Wiener Wochenzeitung „Falter“, ein medienrechtliches und ein strafrechtliches Verfahren beantragt. Reitan hat Klenk wegen des Vorwurfs, er sei „hirnbescheuert“ wegen Beleidigung gemäß § 115 StGB beim Landesgericht für Strafsachen in Wien mit Privatklage belangt.

Das Landesgericht für Strafsachen Wien sieht offensichtlich den Tatbestand der Beleidigung erfüllt und hat in einem ersten Schritt dem „Falter“ als Medieninhaber des Podcast die Veröffentlichung einer kurzen Mitteilung über das eingeleitete Verfahren gemäß § 37 Mediengesetz aufgetragen, was als Etappensieg gilt.

Über die von Reitan beantragte einstweilige Verfügung wegen der Unterlassung der beleidigenden Äußerungen wurde in dem Verfahren vor dem Handelsgericht Wien noch nicht entschieden.

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