Mehr Kontrollen nötig, freie DienstnehmerInnen und Beschäftigte mit Werkvertrag unter Schutz des Arbeitsrechts stellen.
Für viele arbeitende Menschen ist der Advent alles andere als die stillste Zeit des Jahres. „Für die Beschäftigten im Handel, in der Gastronomie und, immer stärker in Zeiten des Onlinehandels, für die Paketzusteller, bedeutet die Zeit vor Weihnachten eine große Herausforderung und eine immense Arbeitsbelastung.
Das liegt daran, dass in dieser Branche geregelte Arbeitsbedingungen wie bei der Post die Ausnahme sind“, erklärt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian.
Das Problem seien komplizierte Konstruktionen und die daraus resultierende Zunahme der Scheinselbständigkeit. Paketfirmen beauftragen immer öfter Subunternehmen, die für die Zustellung wiederum mit weiteren Subfirmen – vielfach Ein-Person-Unternehmen – zusammenarbeiten. „Sie werden in der Regel pro ausgeliefertem Paket bezahlt, die Folgen liegen auf der Hand“, erklärt Katzian: „Überladene Fahrzeuge, Stress pur. Insider berichten von bis zu 180 Paketen, die in der Vorweihnachtszeit an einem Tag ausgeliefert werden müssen.“
Die Beschäftigten arbeiten immer für den gleichen Dienstgeber, ohne angestellt zu sein. „Diese Scheinselbstständigkeit führt dazu, dass viele Bestimmungen des Arbeitsrechts für Beschäftigte in der Zustellbranche nicht gelten. Unsere Forderungen liegt auf der Hand: Wir verlangen, dass diese Scheinselbstständigkeit massiv und strenger kontrolliert werden muss. Freie DienstnehmerInnen und Beschäftigte mit Werkvertrag müssen unter den Schutz des Arbeitsrechts gestellt werden. Und weil der Onlinehandel nicht vor Staatsgrenzen haltmacht, braucht es auch schärfere Regeln auf europäischer Ebene“, so der ÖGB-Präsident, der auch an die Betroffenen appelliert: „Macht euch stark, organisiert euch, damit wir eure Anliegen gemeinsam durchsetzen können!“
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