“Papa, bring mich nicht um!”

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Ein Kind; Ein Hilferuf an den eigenen Vater.

Vor kurzem fand der Prozess in Wien statt, wo der Jugendliche schreckliches schilderte. So hat ihn sein eigener Vater mit heißen Wasser übergossen und auf den 17-jährigen Burschen danach auch noch eingestochen.

Der Mann war zum Tatzeitpunkt schwer alkoholisiert

Die Anklage lautet auf versuchten Mord. Die Bluttat in der Draugasse spielte sich in der Wohnung ab, in der der 58-Jährige bis zu seiner Scheidung lebte. Nach der Trennung von seiner Frau musste er dort ausziehen.
Nachdem er am 7. Mai 2016 in einem Lokal reichlich Alkohol konsumiert hatte, rief er am späten Abend bei seiner Tochter an und bettelte, ob er ausnahmsweise “zu Hause” schlafen dürfe.
Leider hatte diese Mitleid, es war ja der Vater, was sollte der uns tun, ein Vater liebt doch seine Kinder?

Versuchter Mord

Die Tochter hielt mit ihrer Mutter Rücksprache und brachte schließlich den alkoholisierten Mann mit deren Einverständnis in die einst eheliche Wohnung, die sie gemeinsam mit der Mutter und einer jüngeren Schwester dann wieder verließ. Die Frauen befürchteten Schwierigkeiten mit dem 58-Jährigen, daher fassten sie den Entschluss, bei Bekannten zu übernachten. Einzig der 17-jährige Sohn blieb in der Wohnung, der stark verkühlt war und schon den ganzen Tag das Bett gehütet hatte.

Mitten in der Nacht stand plötzlich der Vater mit heißem Wasser neben dem schlafenden Burschen und schüttete ihm dieses laut Anklage ins Gesicht. Der Jugendliche ließ sich aus dem Bett fallen, indem er am Boden liegend nach dem mit einem Messer Bewaffneten trat, gelang es ihm schließlich, den 58-Jährigen zu Fall zu bringen. Diese Gelegenheit nutzte der Verletzte, um aus der Wohnung zu flüchten.

Immer wieder warnen Gewaltschutzzentren, lassen sie sich nicht mehr auf eine Beziehung mit einem Gewalttätigen Menschen ein. Egal ob dieser verbal oder körperlich angegriffen hat. Und immer wieder gibt es Menschen in diesen Beziehungen die gescheiter als die Fachleute sein wollen.

Urteil 20 Jahre Haft. Nicht rechtskräftig. Der Bub wird wahrscheinlich bleibende Schäden behalten. Seine Rettung waren die Nachbarn zu denen er flüchten konnte.