Pflegeausbildung ab den 14 Lebensjahr

Foto: pixabay, zib

Pflege statt Schule, es soll möglich sein, ein Pilotprojekt startet.

Pilotprojekt: Pflegeausbildung ab 14 Jahren

Quelle, Zitat, ORF: Schon vor der CoV-Pandemie hat es einen dramatischen Mangel an Pflegekräften gegeben. Ab dem kommenden Herbst gibt es nun in der Steiermark ein Pilotprojekt, bei dem an zwei Standorten Schülern ab 14 eine Pflegeausbildung angeboten wird.

Novelle zum Covid-19-Maßnahmengesetz und zum Epidemiegesetz zur Begutachtung vorgelegt.

Covid-19 hat uns gezeigt, wie schnell und unerwartet wir mit neuartigen Pandemien und mit Dynamiken durch neue Mutationen konfrontiert sein können. Gerade im Augenblick bewirken die Virusvarianten starke Verschärfungen des Infektionsgeschehens. Daher braucht es in einigen Bereichen zusätzliche Möglichkeiten für Schutzmaßnahmen, um die Infektionslage besser kontrollieren und beschränken zu können. Gerade hier heißt es schnell, effizient und gezielt zu handeln, um das Infektionsgeschehen bestmöglich kontrollieren zu können. Um zukünftig in einigen Teilbereichen noch besser gerüstet zu sein, hat das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) heute eine Gesetzesnovelle zur Begutachtung vorgelegt. Bei den vorgelegten angestrebten Neuerungen handelt es sich um Änderungen im Covid-19-Maßnahmengesetz (Covid-19-MG) und im Epidemiegesetz 1950 (EpiG)

40.000 Menschen leiden unter Corona-Langzeitfolgen

Quelle, Zitat, Kronen Zeitung: Erschöpfung, Gliederschmerzen, Schlafstörungen, Atemnot: 40.000 Österreicher leiden auch viele Monate nach ihrer Covid-Erkrankung unter massiven Beschwerden. Das AKH Wien wird seinem Ruf als weltweite Top-Klinik gerecht und hat eine Spezialambulanz für Patienten mit Langzeitfolgen eröffnet. Dort wird u.a. an neuen Therapieformen geforscht. Die „Krone“ hat mit Spezialambulanz-Chefin, Dr. Mariann Gyöngyösi, gesprochen.

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)