Wir erinnern uns, auch dieser Fall ist schon länger her.
Ein 32-Jähriger Burgenländer, der damals zugestochen hatte, wurde am Dienstag im Landesgericht Eisenstadt nicht rechtskräftig zu 20 Jahren Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt.
Der Nachbar, psychisch krank, dürfte sie wegen eines Polsters attackiert haben …
Mit 52 Jahren spätestens ist der Mann wieder frei. Davor gibt es für Häftlinge eine Art Wiedereingliederung in die Gesellschaft.
Für diese ist in vielen Fällen der Verein Neustart zuständig. In einem Podcast fragte jemand: Was wäre es würde gar keine Gefängnisse geben?