Schnellstens Entschädigungsfrage bei Quarantäne ganzer Orte lösen

Corona

WKS-Präsident Peter Buchmüller: Wir brauchen im Hinblick auf Unternehmen differenzierte Vorgangsweise – Betriebe müssen weiterarbeiten können.

Mehr Abstimmung mit der Wirtschaft, die bei den aktuellen Corona-Maßnahmen besonders in Mitleidenschaft gezogen wird, fordert WKS-Präsident Peter Buchmüller im Hinblick auf die aktuellen Quarantäne-Maßnahmen. Die Wirtschaft müsse jetzt ausbaden, was im privaten Bereich angerichtet wird, kritisiert Buchmüller, der mehr Rücksicht auf die Wirtschaft einmahnt.

„Wir sind mitten in der zweiten Welle der Corona-Pandemie. Um einen zweiten flächendeckenden Lockdown zu verhindern, der wirtschaftlich eine Katastrophe darstellen würde, sind wirkungsvolle gesundheitspolitische Maßnahmen sicher notwendig. Dennoch müssen dringend wichtige Fragen gelöst werden“, stellte heute Wirtschaftskammerpräsident Peter Buchmüller fest. „Die zweite Corona-Welle unterscheidet sich von der ersten Phase im Frühling insofern, als wir jetzt verstärkt darauf achten müssen, die Wirtschaftsabläufe am Laufen zu halten, wozu es volkswirtschaftlich einfach keine Alternative gibt“, fordert Buchmüller eine differenzierte Vorgangsweise ein. „Wir müssen von den Infektionszahlen runterkommen, aber das muss so wirtschaftsverträglich wie nur möglich sein – und da zeigt sich jetzt dringend Verbesserungsbedarf.“

Da möglicherweise weitere Quarantänen folgen, muss vom Gesetzgeber dringend die Frage der Entschädigung gelöst werden. Derzeit bekommen Betriebe die Entgeltfortzahlung nur refundiert, wenn Einzelpersonen in Quarantäne gestellt werden. Ungeklärt ist die Frage der Entschädigung, wenn ganze Orte unter Quarantäne gestellt werden. Betriebe müssen dann ihre Arbeit unterbrechen, aber Löhne und Gehälter weiterzahlen. Buchmüller: „Das ist ungerecht und belastet die angeschlagene Wirtschaft zusätzlich.“ Er erwartet sich eine zügige gesetzliche Regelung.

Freitestung als Lösungsansatz

– Derzeit müssen sich Kontaktpersonen der Kategorie 1, also jene, die unmittelbar Kontakt zu Personen hatten, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, zehn Tage lang in Quarantäne begeben. Angesichts steigender Infektionszahlen ist also nach aktuellem Stand davon auszugehen, dass sich im Laufe des Herbstes täglich zahlreiche Arbeitnehmer in Quarantäne begeben werden müssen. „Das hat verheerende Folgen für die Wirtschaft und auf viele Arbeitsplätze!“ Buchmüller fordert daher die Möglichkeit der Freitestung. Dann wäre der Verbleib der „freigetesteten“ Personen im Betrieb möglich und der betriebliche Ablauf ginge ungestört weiter.

– Das Beispiel Kuchl zeigt, dass künftig bei Quarantänen ganzer Orte den betroffenen Betrieben ermöglicht werden muss, ihre Verträge, Lieferungen, Services und Produktionen aufrechtzuerhalten. „Hier braucht es neue Vorgangsweisen, zum Beispiel ebenfalls durch verstärkte und gezielte Freitestungen und berechtigte Ausnahmen. Niemand will die Quarantäne-Maßnahme unterlaufen. Es müssen aber auch die Betriebe weiterarbeiten können!“

Auf jeden Fall sollte man den Betrieben in Quarantäne-Orten ermöglichen, ihre Mitarbeiter aus anderen Orten weiter zu beschäftigen und ihren Aufträgen nachzukommen. Auch sollten Betriebe außerhalb der jeweiligen Quarantänezone mit gesunden Mitarbeitern aus Quarantäne-Orten weiterarbeiten dürfen.

Verordnung für Berufspendler: Weitere Erschwernis für die Pe

WKS kritisiert: Überfallsartige Erlässe und Warnungen unterminieren den europäischen Gemeinschaftsgeist

 

Pendler und Betriebe, die über die Grenze arbeiten.

Die überfallsartig erlassene Pendler-Regelung der bayerischen Staatskanzlei bringt für zahlreiche Pendler aus Salzburg nach Bayern weitere Erschwernisse – und damit auch der Wirtschaft, die ohnedies von der Corona-Krise schwer belastet ist. „Sind schon die Reisewarnungen quer durch ganz Europa Gift für die Wirtschaft, so wird nun auch durch die Verordnung das grenzüberschreitende Wirtschaften zusätzlich erschwert“, warnt WKS-Präsident Peter Buchmüller vor den Folgen einer Verordnung, welche die Last der Konsequenzen auf die Betriebe verschiebt.

Zwar sind österreichische Unternehmen, die bayerische Pendler in Österreich beschäftigen, von der Testpflicht nicht betroffen, wohl aber zum Beispiel Salzburger Montagetrupps und regelmäßig nach Bayern einreisende Geschäftsleute oder Dienstleister, für die der bayerische Markt wichtig ist. Das belastet die heimische Wirtschaft zusätzlich. WKS-Präsident Buchmüller betrachtet die Verordnung als massive Behinderung des Binnenmarktes. „Die Wirtschaftskammer Salzburg fordert eine umgehende Aufhebung dieser EU- und wirtschaftsfeindlichen Verordnung.“

Kontraproduktive Zumutbarkeitsregeln hemmen Abbau von Arbeitslosigkeit.

WKS-Präsident Peter Buchmüller: „Wir müssen dem AMS bessere Instrumentarien zur Hand geben, um eine Jobaufnahme zu ermöglichen.“

Zurzeit machen viele Unternehmer, die zusätzliche Mitarbeiter einstellen wollen, eine ähnliche Erfahrung: Trotz hoher Arbeitslosigkeit und Meldungen, wonach mehr und mehr Betriebe Mitarbeiter abbauen, finden die Unternehmen, die auch in der Krise expandieren wollen, kaum Fachkräfte.

„Das ist, neben den Umsatzeinbrüchen durch die Corona-Krise, das zentrale Thema: Immer wieder werde ich von Betrieben angesprochen, dass sie keine Mitarbeiter finden bzw. trotz Vermittlungsbemühungen des AMS keine Job-Aufnahme zustande kommt. Ohne pauschal urteilen zu wollen, vermitteln viele Unternehmer vielfach den Eindruck, dass bei einigen, die sich vorstellen kommen, kein wirkliches Interesse an einem Job besteht“, beschreibt WKS-Präsident Peter Buchmüller den Tenor vieler Gespräche.

Unternehmer berichten auch, dass Mitarbeiter, die gerade von einem Personalabbau betroffen sind und denen sie ein Angebot für einen neuen Job gemacht haben, lieber in Arbeitsstiftungen bzw. in die Arbeitslosigkeit gingen. Und das, obwohl etwa im September die Arbeitslosigkeit (inklusive Schulungsteilnahmen) um über 26% gegenüber dem Vorjahresmonat zugenommen hat und sich die Situation am Arbeitsmarkt absehbar kaum bessern wird.

Hemmnisse bei der Vermittlung abbauen

WKS-Präsident Peter Buchmüller ortet eine paradoxe Situation am Arbeitsmarkt: Tendenziell nimmt die Arbeitslosigkeit weiter zu, dennoch können offensichtlich aus dem Pool an arbeitslos gewordenen Kräften nicht so viele Beschäftigte gewonnen werden, wie die Betriebe benötigen. „Das ist ein eindeutiger Hemmschuh auf dem Weg aus der Krise. Gar nicht so wenige Unternehmen investieren derzeit in die Zukunft und würden neue Arbeitsplätze schaffen — doch sind in den Arbeitsmarkt wesentliche Sperren eingebaut, die ein Mehr an Dynamik verhindern.“ So hat sich die bis Mai 2020 bundesweit geltende Unverbindlichkeit der Vermittlungsvorschläge — d. h. eine Nichtaufnahme der Beschäftigung hatte keine Sanktion zur Folge — als kontraproduktiv erwiesen. Leider gehen manche davon aus, dass diese Regelung noch immer gilt.

Da sich die Bundesregierung vorgenommen hat, in den nächsten Monaten die Arbeitsmarktpolitik und den Kampf um jeden Arbeitsplatz in den Mittelpunkt zu rücken, macht WKS-Präsident Buchmüller daher einen weiteren Vorstoß zur Überarbeitung der Zumutbarkeitsbestimmungen. „Wir müssen dem AMS bessere Instrumentarien zur Hand geben, um eine Jobaufnahme zu ermöglichen“, fordert Buchmüller: „Es kann nicht sein, dass eine Vermittlung an alten Regeln scheitert, die sich in einer nie dagewesenen Wirtschaftskrise endgültig als kontraproduktiv erweisen.“

Daher fordert die WKS erneut:
– Eine Anpassung der zumutbaren Wegzeiten auf die im Berufsleben üblichen Pendlerzeiten (3 Stunden täglich bei Vollbeschäftigung). – Weiters sollte der Berufsschutz zumindest bei den unter 30-Jährigen ersatzlos gestrichen und der Entgeltschutz auf 100 Tage verkürzt werden.
– Die WKS tritt außerdem für eine degressive Staffelung des Arbeitslosengeldes ein: aufkommensneutrale Erhöhung in den ersten drei Monaten, Absenkung nach dem dritten und dem sechsten Monat.
– Die Möglichkeit der geringfügigen Beschäftigung neben dem Bezug an Arbeitslosenunterstützung sollte überdacht und eingeschränkt werden. Sie hat sich als vermittlungshemmend erwiesen.
– Für die Beschäftigung von über 50-Jährigen sollte die Eingliederungsbeihilfe ausgebaut werden.
Notwendig ist weiter die Forcierung der überregionalen Vermittlung. – Und nicht zuletzt braucht es eine großangelegte Weiterbildungsoffensive für arbeitslos Gewordene bzw. Mitarbeiter in Kurzarbeit.

Gar nichts hält WKS-Präsident Buchmüller davon, die sog. Nettoersatzrate, die derzeit bei rund 55% liegt, auf 70% zu erhöhen. „Das wäre äußerst kontraproduktiv im Sinne einer zügigen Arbeitsaufnahme. Arbeitsmarktpolitik ist nicht dazu da, Arbeitslose vor der Arbeit zu schützen, sondern Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich abzubauen und Qualifikationen zu erwerben, die gebraucht werden. Eine hartnäckige Sockelarbeitslosigkeit auf hohem Niveau können wir uns finanziell und sozial nicht leisten!“

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