Update 23. 4: oe24 hat es wieder erwischt: Ausgerechnet in einem sehr grausamen Fall haben sie berichtet und die Strafe, die der mutmaßliche Täter ausgefasst haben soll.
Der Anwalt war schnell da: Die Straftat ist nicht rechtskräftig. Also darf man so als Medienunternehmer nicht berichten. Nachzulesen auf oe24.
Ein neues Mediengesetz macht alles noch viel schwerer für die Berichterstattung, siehe Artikel.
Was nicht erlaubt ist, ist zwar nicht verboten, nur wenn es ein §§§§§ Jäger erwischt, schon.
Abmahnanwälte und ihr Körberlgeld. Fall Bierwirt, weil dieses Urteil nicht rechtskräftig ist, hat sein Anwalt geklagt und oe24 muss wieder zahlen.
Täterschutz: Man darf Täter nicht vorverurteilen: Täter dürfen sich nicht gekränkt fühlen, Sorry natürlich mutmaßliche Täter, es muss die Unschuldsvermutung gelten. Artikel Archiv: 27. Sep. 2021
Auch wenn der mutmaßliche Täter seine Kinder grausamst ermordet haben soll?
Ansonsten kann er jeden Medienunternehmer auf tausende Euros und mehr verklagen. Das Gericht gehorcht sofort und sonst überlastet, ist in wenigen Wochen alles nicht nur zugestellt, die Verhandlung folgt kürzeste Zeit darauf. Und dann zahlen die Medien, der kleinste Streitwert 11.000 Euro, der größte weit über 50.000 Eu…