SPÖ-Antrag für Strafbestimmung bei heimlichen Nacktaufnahmen

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„Nacktaufnahmen ohne Einwilligung sind massiver Eingriff in die Selbstbestimmung“

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim bringt heute im Nationalrat einen Entschließungsantrag ein, der eine neue Strafbestimmung für das Anfertigen von Nacktfotos ohne Einwilligung der Betroffenen einfordert. Auslöser für die Initiative der SPÖ ist der Fall eines Fußballtrainers einer Frauen-Mannschaft in Niederösterreich, dem nach dem heimlichen Filmen von Spielerinnen in der Umkleidekabine keine Anklage droht. „Offenbar gibt es hier eine Gesetzeslücke, die wir schließen müssen. Ich fordere den Justizminister auf, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorzulegen“, so Jarolim. ****

„Es kann nicht sein, dass es strafrechtlich folgenlos bleibt, wenn man so in die Intimsphäre eines Menschen eingreift – auch wenn die Aufnahmen nicht veröffentlicht wurden“, so Jarolim. „Einen Menschen nackt ohne dessen Einwilligung zu filmen oder zu fotografieren ist ein massiver Eingriff in die Selbstbestimmung. Eine neue strafrechtliche Norm könnte deshalb im Abschnitt des Strafgesetzbuches zu ‚Strafbare Handlungen gegen die Freiheit‘ verankert werden“, heißt es im SPÖ-Antrag.

Notwendig sei auch eine Abgrenzung zu bestehenden strafrechtlichen Bestimmungen (etwa betreffend pornographische Darstellungen Minderjähriger). Auch sollten nur Fälle erfasst werden, die wirklich strafwürdig sind. So könnte die neue Gesetzesstelle etwa eine Passage enthalten wie z.B. „…und damit die Menschenwürde des/der Betroffenen erheblich beeinträchtigt wurde“. Der SPÖ-Antrag wird nun im Justizausschuss weiter behandelt.

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