TASER für Polizistinnen und Polizisten im Wiener „Hot-Spot“-Einsatz

TASER x26, Elektroschockpistole, Distanz - Elektroimpulswaffe | Copyright: BMI/Alexander TUMA, 28.06.2012 Wien
TASER x26, Elektroschockpistole, Distanz - Elektroimpulswaffe | Copyright: BMI/Alexander TUMA, 28.06.2012 Wien

Der Flüchtige auf den heißen  Ziegeldach, konnte ebenfalls mit einem TASER kampfunfähig gemacht werden.

Es bestand für alle große Gefahr, auch für die WEGA und COBRA Einsatzleute, wie für Polizei und Feuerwehr.

Hier mehr zu diesen Einsatz

TASER sind sinnvoll für Einsatzkräfte, Polizei, Cobra und WEGA. Das hat dieser Einsatz gezeigt.

Beamtinnen und Beamte der Bereitschaftseinheit der Wiener Polizei werden mit 20 neuen TASERN ausgestattet.

Die Elektroimpulswaffe TASER wurde im Sommer 2012 für Polizistinnen und Polizisten der „Einsatzgruppen zur Bekämpfung der Straßenkriminalität“ (EGS), des Einsatzkommandos Cobra, der „Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung“ (WEGA) und der Polizeianhaltezentren (PAZ) als Dienstwaffe eingeführt. Davor wurde die Waffe sechs Jahre in einigen Organisationseinheiten der Polizei erprobt und der Einsatz mehrfach wissenschaftlich in Österreich untersucht.
Dabei wurde festgestellt, dass der TASER als mindergefährliche Waffe angesehen und eingesetzt werden kann.
Im Jahr 2017 wurde der Einsatz des TASERS auf ausgewählte Beamte der Bereitschaftseinheit Oberösterreich ausgeweitet. Innenminister Herbert Kickl hat nun eine weitere Trageberechtigung für Angehörige der Bereitschaftseinheit veranlasst, und die Bereitschaftseinheit wird mit 20 neuen TASERN ausgestattet werden.

Ein Grund für die Ausweitung der Elektroimpulswaffe ist, dass der TASER-Einsatz bei der Abwehr von Angriffen von mit Hieb- und Stichwaffen bewaffneter Tätern oder Hunden besonders sinnvoll ist.
Da die Wiener Bereitschaftseinheit an den „Hot-Spots“ der Stadt im Einsatz ist, an denen mit solchen Angriffen vermehr gerechnet werden muss, sollte der TASER nun auch für die Polizistinnen und Polizisten der Einheit verfügbar sein.
In Österreich regelt das Waffengebrauchsgesetz (WGG) den Einsatz von Dienstwaffen der Polizistinnen und Polizisten. Zweck des Waffengebrauches gegen Menschen darf immer nur sein, angriffs-, widerstands- oder fluchtunfähig zu machen.
Bei der Wahl der Waffe ist dabei immer darauf zu achten, jene zu verwenden, die am wenigsten gefährlich ist, mit der jedoch noch der beabsichtigte Erfolg erzielt werden kann.

Der TASER ist eine Waffe, aus der zwei Pfeilelektroden geschossen werden.
Sie bleiben an einem dünnen Draht mit der Waffe verbunden und bilden einen Stromkreis, sobald sie in ihrem Ziel auftreffen.
Der Getroffene erhält einen fünf Sekunden langen Elektroimpuls und ist dadurch in seiner willkürlichen Bewegungsfähigkeit gehemmt.
Der Strom aus dem TASER ist allerdings nicht mit herkömmlichem Strom vergleichbar.
Er beträgt nur ein Hundertstel der Stärke von Netzstrom. Der TASER ist die einzige Dienstwaffe, mit der eine Person augenblicklich für die Dauer der Auslösung eines Elektro-Impulszyklus angriffsunfähig gemacht werden kann.
Diese Zeit kann dazu genutzt werden, den Angreifer zu entwaffnen und so einen Schusswaffengebrauch zu vermeiden.

Risiken zur Gesundheitsbeeinträchtigung von Menschen, bei denen der TASER eingesetzt wurde, wurden in einer Expertengruppe und in vier Studien der Technischen Universität Graz untersucht und als sehr gering bewertet.
Mit der Einhaltung der verfügten Vorschriften, professioneller Aus- und Fortbildung (auch erforderlicher Erste-Hilfe-Maßnahmen) sowie dem Mitführen eines Defibrillators wird das Risiko so gering wie möglich gehalten. Nur jene Bedienstete, die diese Aus- und Fortbildung regelmäßig absolvieren, dürfen den TASER bei sich tragen und einsetzen.

Quelle
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