Taxlerin krachte mit dem Auto ins KH – Urteil

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Kronen Zeitung: Die angeklagte Taxi-Lenkerin (86) war damals zwar gerade mit einem Patienten auf dem Weg ins Spital – so wollte sie aber sicher nicht ankommen: Die Fahrerin ließ laut ihrem Verteidiger den Schalthebel an der falschen Stelle einrasten, woraufhin ihr Wagen in der Umkehrschleife vor der Ambulanz beschleunigt haben soll.
In der Folge krachte das Auto dann in den stark besetzten Warteraum.

Nun wurde die 86-Jährige, die den Großteil des Schadens am Krankenhaus – rund 70.000 Euro – mittlerweile wiedergutgemacht hat, im Bezirksgericht Horn wegen grober Fahrlässigkeit zu einer Geldstrafe (800 Euro teilbedingt) verurteilt.

Hier der ganze Bericht.