Urteil: Messerstich kein Mordversuch

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Ein 54-jähriger Mann musste sich am Freitag am Landesgericht verantworten, weil er seine Lebensgefährtin mit einem Küchenmesser lebensgefährlich verletzt haben soll.
Die Geschworenen entschieden allerdings:
Es war kein Mordversuch.

Bei einem der vielen Streits des Paares erlitt die Frau einen sechs Zentimeter tiefen Messerstich im Bauch, sie musste notoperiert werden. Wie es zu der Verletzung gekommen ist, konnte aber weder das Opfer noch der Angeklagte erklären. Der Mann war an dem Abend stark alkoholisiert, es kam zu Handgreiflichkeiten – mehr dazu in Frau durch Messerstich schwer verletzt.

Wieder auf freiem Fuß

Die Frau sei ihm nicht böse!

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