Vier Gesetzesvorhaben von Justizminister Brandstetter passieren den Nationalrat

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„Dass wir mit unserer Sachpolitik auf dem richtigen Weg sind, zeigt die breite Zustimmung in der heutigen Nationalratssitzung zu gleich vier Reformvorhaben aus dem Bundesministerium für Justiz“, freut sich Justizminister Wolfgang Brandstetter. Neben einer Novelle zur Strafprozessordnung (StPO), der Reform des Rechtspraktikantengesetzes und der Novelle zum Verwertungsgesellschaften-Gesetz stimmten die Nationalratsabgeordneten heute auch der Verschärfung des Suchtmittelgesetzes mehrheitlich zu. So soll bereits ab 1. Juni 2016 durch die Einführung eines neuen Straftatbestandes gezielt gegen die Suchtgiftkriminalität im öffentlichen Raum vorgegangen werden und die Verhängung von Untersuchungshaft leichter möglich sein. „Wir haben hier die Kritik von Polizei und Bevölkerung sehr ernst genommen und gemeinsam mit dem Innenministerium rasch eine zielführende Lösung gefunden. Mit der Einführung des neuen Straftatbestandes räumen wir der Polizei mehr Möglichkeiten ein, gezielt gegen Suchtgiftkriminalität im öffentlichen Raum vorzugehen“, so Justizminister Brandstetter.

Opferschutz: Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage eingebracht

Die Abgeordneten ebneten ebenso den Weg für ein weiteres Reformparket zur StPO, das einen weiteren Ausbau der Rechte von Opfern in Strafverfahren gemäß einer EU-Richtlinie vorsieht. So soll künftig möglichst rasch festgestellt werden, ob ein Opfer „besonders schutzbedürftig“ ist und ihm deshalb im Strafverfahren erweiterte Rechte zukommen. Minderjährige, Opfer von Sexualdelikten oder von Gewalt in Wohnungen gelten dabei immer als besonders schutzbedürftig. Im Zuge der StPO-Novelle wurde von den Justizsprechern der beiden Regierungsparteien ein Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage eingebracht. Dieser sieht nun explizit vor, dass Beschuldigte künftig nicht mehr in den Besitz von Videos mit den Aussagen der Opfer gelangen können. Stattdessen sollen die Aufnahmen unverzüglich transkribiert und bei Gericht hinterlegt werden. Auf die schriftlichen Protokolle können Staatsanwaltschaft und Verteidigung weiterhin uneingeschränkt zugreifen: „Ich freue mich, dass die Justizsprecher rasch auch auf die Kritik der Richterschaft reagiert und den von uns vorgeschlagenen Abänderungsantrag eingebracht haben“, so Brandstetter.

Rechtspraktikanten: Verlängerung der Gerichtspraxis auf sieben Monate

Im heutigen Plenum wurde mit der Reform des Rechtspraktikantengesetzes auch die Verlängerung der Mindestdauer der Gerichtspraxis von fünf auf sieben Monate beschlossen. Dadurch können Rechtspraktikanten künftig noch mehr Bereiche als bisher kennenlernen, was die Qualität der Ausbildung weiter verbessert. Zusätzlich soll auch die Bezahlung in dieser Zeit auf das Niveau von Verwaltungspraktikanten zu Beginn ihrer Tätigkeit angehoben werden, um hier eine Gleichstellung für vergleichbare Tätigkeiten zu erreichen.

Verwertungsgesellschaften: weiterer Ausbau der Transparenz gegenüber Rechteinhabern und Nutzern

Als viertes Reformvorhaben passierte heute die Reform des Verwertungsgesellschaften-Gesetzes einstimmig den Nationalrat. Der Entwurf enthält detaillierte Anforderungen zur Mitgliedschaft in einer Verwertungsgesellschaft und zu deren Unternehmensverfassung. Zudem werden auch die Pflichten gegenüber Rechteinhabern und Nutzern darin geregelt, und es sind umfassende Transparenz- und Berichtsverpflichtungen sowie Bestimmungen über Beschwerdeverfahren, Streitbeilegung und Aufsicht vorgesehen. Dies inkludiert beispielsweise, dass Rechteinhaber künftig Anspruch auf eine detaillierte Abrechnung über die Nutzung ihrer Werke erhalten und Verwaltungsgesellschaften künftig Jahresabschlüsse und Finanzinformationen offenlegen müssen. Damit soll es zu einer besseren Vergleichbarkeit der Leistungen von europäischen Verwertungsgesellschaften kommen.

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.