Volle Zustimmung für neue E-Government Plattform!

Parlament Wien Nationalrat
Parlament Wien | Foto © Alcappuccino by pixabay / CC0 Public Domain

1997 begann Österreichs E-Government Zukunft mit help.gv.at & RIS und alle paar Jahre kamen neue digitale Meilensteine dazu. 2019 wird all dies auf einer Plattform gebündelt: oesterreich.gv.at.

Neue Plattform soll digitale Amtswege einfacher machen

Die Zustimmung aller erhielt die Novelle zum E-Government-Gesetz und weiterer Gesetze, womit unter anderem die rechtliche Basis für die Plattform oesterreich.gv.at geschaffen werden soll. Darauf sollen nicht nur bestehende Dienste, sondern auch neue angeboten werden.

So soll die Anwendungsmöglichkeiten der Bürgerkarte auf An- und Ummeldungen im Zentralen Melderegister ausgedehnt werden. Durch die Neuerungen werden überdies die Behördenwege nach der Geburt eines Kindes durch die Einführung eines sogenannten digitalen Babypoints vereinfacht.

Vorgesehen ist auch ein Erinnerungsservice über den bevorstehenden Ablauf der Gültigkeitsdauer eines Reisepasses. Weitere Punkte der Regierungsvorlage sind die Abgabe von Namenserklärungen unter Inanspruchnahme der Bürgerkarte sowie die Schaffung von Abfragemöglichkeiten im Zentralen Personenstandsregister.

E-Government Timeline

Diese Auswahl einiger der bisherigen Meilensteine des österreichischen “Way of digital Life” werden viele kennen:

  • 1997 help.gv.at & RIS.bka.gv.at starten
  • 2000 Datenschutzgesetz tritt in Kraft
  • 2002 Start Zentrales Melderegister
  • 2003 Start Finanz-Online
  • 2004 Einführung BürgerInnenkarte
  • 2005 e-Card Einführung
  • 2009 Einführung Handy-Signatur
  • 2010 Start Unternehmensserviceportal (USP)
  • 2015 Start Gewerbeinformationssystem (GISA)
  • … usw …

Ab 2019: Die Vision von oesterreich.gv.at ist es, Österreich in den nächsten Jahren zum anwenderfreundlichsten Land für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen zu machen.

Bürgerorientierung, Bürokratieabbau und Effizienzsteigerung

Eva-Maria Himmelbauer und Maria Theresia Niss (beide ÖVP) betonten, dass man damit den Menschen einen einfachen und unkomplizierten Zugang zu Behördenleitungen anbieten wolle, und zwar im Form eines 24-Stunden-Service, unabhängig von Öffnungszeiten. Es gehe auch um eine bessere Vernetzung der einzelnen Datenbanken.

Damit seien auch drei Prinzipien erfüllt, sagte Niss, nämlich Bürgerorientierung, Bürokratieabbau und Effizienzsteigerung. Himmelbauer sprach zudem von Benutzerfreundlichkeit und zeitlicher sowie finanzieller Ersparnis.

Auch Konrad Antoni von der SPÖ äußerte sich positiv zu dieser Gesetzesvorlage, machte aber darauf aufmerksam, dass noch nicht alle BürgerInnen, vor allem im ländlichen Raum, digital erreichbar sind. Es sei daher wichtig, dass auch in Zukunft die Möglichkeit bestehen bleibt, Amtswege persönlich zu erledigen. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, sicherte daraufhin zu, dass für sie die Wahlfreiheit ganz oben stehe.

Für Christoph Stark (ÖVP) bietet die Digitalisierung große Chancen, er räumte aber ein, dass diesbezüglich noch viele Ängste bestehen. Daher hält er es für wichtig, den BürgerInnen Mut zu machen und sie in die Welt der Digitalisierung hereinzuholen. In diesem Sinne begrüßte er diesbezügliche Angebote der Wirtschaftsministerin.

Quelle
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