Warnung an die EU – Binnenmarkt lebt von offenen Grenzen

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Juncker warnt: “Die EU ist in großer Gefahr”!

Kronen Zeitung: Der ehemalige EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat scharfe Kritik an den Grenzkontrollen in Europa während der Corona-Krise geübt. Der europäische Binnenmarkt lebe von offenen Grenzen, sagte Juncker der Deutschen Presse-Agentur. „Jeder, der sich an den Grenzen vergreift, auch wenn das manchmal dem nationalen Publikum gefällt, der bringt den Binnenmarkt in Gefahr.“

Ist die EU am Ende?
Oder muss man sich was neues überlegen?
Kurz glaubt an baldige Grenzöffnung.
Zum Beispiel: Preisunterschiede nicht nur bei Medikamenten, trotz EU?

Medikamente zukünftig aus Österreich um überleben zu können und keine Lieferschwierigkeiten und Kostenexposionen in Kauf nehmen zu müssen?

Die EU: bzw, deren Kommision hat eine Monopolstellung und mehr, wie er sagt!

Alles beginnt in der Kommission

Die Europäische Kommission besitzt als eine Art “Regierung der Europäischen Union” das Monopol Gesetzesvorschläge zu erlassen, welche dann von den beiden gesetzgebenden Institutionen – dem Parlament und dem Rat – abgeändert, beschlossen oder auch verworfen werden können. Bevor die Kommission jedoch eine neue Maßnahme vorschlägt, bewertet sie die möglichen wirtschaftlichen, sozialen und umweltbezogenen Folgen der Maßnahme. Dies geschieht durch die Erarbeitung einer Folgenabschätzung, in der die positiven und negativen Auswirkungen möglicher Gesetze aufgeführt werden.

Hier mehr dazu

Die Frage ist doch, hat die EU überhaupt noch zum gegenseitigen liefern?

Schaut man sich die Wirtschaft in der EU an, gehen immer mehr Firmen pleite.

Dürre Sonntagsreden des Kanzleramtes

Reporter ohne Grenzen Österreich kritisiert flaue Worte der Regierung zum Tag der Pressefreiheit.

Die Stellungnahme von Bundeskanzler Sebastian Kurz zum internationalen Tag der Pressefreiheit war auffallend kurz und knapp. Lediglich zwei Sätze widmete er dem Thema eines starken und unabhängigen österreichischen Medienstandortes. Eingeleitet von einem allgemeinen Bekenntnis zu Pressefreiheit, wie dies international so üblich ist. Bundeskanzler Kurz im OT: „Wir bekennen uns zu einer Medienpolitik, die Grundwerte sicherstellt“. Grundwerte oder Grundrechte? Schuldig bleibt der Kanzler nach wie vor eine schlüssige Erklärung, warum seit Ausbruch der Corona-Krise Pressekonferenzen ohne Fragemöglichkeiten abgehalten wurden und die internationale Presse ausgesperrt bleibt. Dies ist, so Rubina Möhring, Präsidentin von Reporter ohne Grenzen Österreich, demokratiepolitisch in hohem Maße bedenklich.

Zum Schluss der knappen Presseaussendung des Regierungschefs gab es noch vier Sätze zur Hilfe der Regierung für Medien in der Corona-Krise: „Die Förderung dient dem Erhalt einer unabhängigen, pluralistischen und vielfältigen Medienlandschaft“, so Bundeskanzler Kurz. Kein Wort also zur heftigen Kritik von fachlicher Seite, dass diese Form der Nothilfe die Medienkonzentration verstärken und Vielfalt gefährden werde. ROG-Vorstandsmitglied Ao.Univ.Prof. Dr. Fritz Hausjell betont, dass die staatliche Medienförderung auflagenstarke Boulevardmedien bevorzugt.

Dr. Rubina Möhring, Präsidentin von Reporter ohne Grenzen Österreich (ROG), bilanziert: “Österreich liegt im weltweiten Ranking der Pressefreiheit mittlerweile nur mehr auf Platz 18, wie die Erhebung von Reporter ohne Grenzen kürzlich ergab. Anlässlich des 3. Mai, des internationalen Tages der Pressefreiheit, fordert Reporter ohne Grenzen Österreich das Bundeskanzleramt auf, konkrete medien- und demokratiepolitisch valide Maßnahmen auszuarbeiten und von einem politisch unabhängigen Gremium evaluieren zu lassen.

Fritz Hausjell ergänzt: „Wann kommt die neue Medienförderung? Wann kommt das Informationsfreiheitsgesetz? Wann kommen Transparenz, parlamentarische Kontrolle und vor allem eine Höchstgrenze der Regierungswerbung? Das sind nur einige der Fragen, die beide derzeitigen Regierungsparteien bisher nicht beantworten wollten.“

FP-Blind: Rot-Grün hat aus U-Kommission nichts gelernt – nächste Vereinspackelei steht im Raum

Das Phantom der Denkfabrik: Wie mächtig ist Antonella Mei-Pochtler?

Stadt Wien stellt Verein von Jugendanwältin Schulgebäude mietfrei zur Verfügung

Das Pflichtschulgebäude in Wien 2., Schwarzingergasse 4, stand zuletzt als Ausweichquartier für Schulen während Renovierungsphasen zur Verfügung. Es werde laut Stadt derzeit für schulische Zwecke nicht benötigt. Für die künftige Verwendung der Liegenschaft seien laut Stadt “die entsprechenden schulorganisatorischen Erwägungen und Planungen noch nicht abgeschlossen”. Also hat die Stadt Wien beschlossen, das Gebäude nun dem Verein “Social Work Hub” zu überlassen, und das mietfrei.

Der Vereinsobmann, Zmarialay Gharwal ist der Ehemann der Wiener Kinder und Jugendanwältin Dunja Gharwal. Der aktuelle Vereinsregisterauszug weist beide als organschaftliche Vertreter des Vereins aus. Auf die Frage, warum die Vergabe des Gebäudes zur Vermietung nicht öffentlich bekanntgemacht wurde, erhielt Gemeinderat Armin Blind die Antwort, dass der Verein an “diverse Stellen der Stadt Wien” mit dem Ersuchen, ihm Raum zur Verfügung zu stellen, herangetreten sei. Der Verein sei aufgrund von “Mundpropaganda” auf das Objekt aufmerksam geworden, “da man im Kollegenkreis” (offenbar abzielend auf die Jugendanwältin) “halt über solche Sachen” spreche. Insgesamt sei man seitens der Stadt froh, dass der Verein die Betriebskosten für das Gebäude übernehme und damit die Stadt entlaste. Das erkläre freilich nicht, so GR Blind, weshalb die Stadt gerne auf Mieteinnahmen verzichtet.

Laut Stadt Wien sei aber alles kurzfristig erfolgt, sodass für die Suche nach einem Mieter und damit einer Einnahmequelle offenbar keine Zeit war. „Auf meinen Hinweis, dass eine Schule ja wohl nicht spontan aus dem Ausweichquartier auszieht und meine mehrmalige Frage, seit wann die Stadt wusste, wann das Objekt leer stehen wird, bekam ich keine konkrete Antwort. Dieses Verhalten eines Beamten, konkrete Fragen von Ausschussmitgliedern im Kern zu ignorieren, ist eigentlich ein Skandal“, kritisiert GR Blind. Dass die Stadt Wien nicht fähig oder willens sei, ein Schulgebäude in zentraler Lage gegen Entrichtung eines angemessenen Mietpreises auf dem Markt zu verwerten, spreche nicht für die Kompetenz der handelnden Personen.

„Aber wie so oft in Wien hat das natürlich alles nichts mit einer Nähe zur Stadtregierung zu tun” so Blind, der sich abschließend fragt, warum die Stadt Wien noch immer Mitglied von Transparency International ist.

Existenzen in der Reisebranche massiv bedroht

Edtstadler/Bode: „Grünes Licht für Korridorzug aus Rumänien“

Auch das ist EU: Ein wichtiger Schritt zur Sicherung der 24 Stunden-Betreuung in Österreich

Nach Klärung der letzten Details und Prozesse seitens der rumänischen Regierung bestätigen Europaministerin Karoline Edtstadler und Rumäniens Transportminister Lucian Bode, dass die ÖBB und die rumänische Staatsbahn alle Genehmigungen zur Durchführung eines Korridorzuges nach Österreich bekommen haben. „Auch in Krisenzeiten muss bei strikter Einhaltung der Vorschriften der Gesundheits- und Grenzbehörden die Arbeitnehmerfreizügigkeit gewährleistet werden können“, betonen Edtstadler und Bode.

Wie zwischen den Bahnunternehmen vereinbart, wird am 10. Mai 2020 der erste Korridorzug aus Rumänien über Ungarn nach Österreich starten. Dieser Zug steht rumänischen Betreuerinnen mit Arbeitsplatz in Österreich bei Bedarf zur Verfügung. Die Organisation erfolgt durch die Wirtschaftskammer Österreich, die ÖBB stehen als Mobilitätspartner zur Verfügung. Die Sicherung der 24 Stunden-Betreuung in Österreich hat für die Bundesregierung hohe Priorität. Rund 33.000 Personen sind österreichweit auf Ganztags-Betreuung angewiesen, viele Betreuerinnen und Betreuer stammen aus Rumänien und haben durch die derzeit bestehenden Restriktionen bei der Reisefreiheit kaum die Möglichkeit, durch Kolleginnen und Kollegen abgelöst zu werden.

„Die aktuellen Grenzschließungen stellen den Europäischen Binnenmarkt, aber auch die Arbeitnehmerfreizügigkeit vor große Herausforderungen. Enorm spürbar wird dies vor allem im Bereich der 24 Stunden-Betreuung, da viele Betreuerinnen aus dem Ausland stammen und derzeit nur sehr eingeschränkt zu ihrem Arbeitsplatz bzw. zurück in ihre Heimat kommen können. Nach Klärung der letzten Details seitens der rumänischen Regierung ist es nun möglich, dass diese Zugverbindung am 10. Mai 2020 startet. Es freut mich sehr, dass wir für Betreuerinnen aus Rumänien mit dem Korridorzug durch Ungarn eine Möglichkeit schaffen, zwischen den beiden Staaten zu reisen. Dabei muss sichergestellt sein, dass alle Vorgaben der Behörden zum Schutz der Reisenden eingehalten werden“, betont Europaministerin Karoline Edtstadler.

„Das Österreichische System der 24 Stunden-Betreuung bewährt sich seit seiner Einführung vor mehr als zehn Jahren. Durch diese Verbindung ist es nun möglich, den Wechsel im Turnus und damit den Austausch der Betreuungskräfte zu gewährleisten. Die vergangenen Wochen waren insbesondere in der 24 Stunden-Betreuung für alle Beteiligten besonders herausfordernd und konnten nur durch den besonderen Einsatz der PersonenbetreuerInnen und der Familien bewältigt werden“, so Andreas Herz, Obmann des Fachverbandes der Personenbetreuer in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). „Mit diesen klaren Rahmenbedingungen, die im Einvernehmen aller Beteiligen getroffen wurden, kann der Fachverband die Planungen für die ersten Zugverbindungen ab 10. Mai finalisieren. Alle notwendigen Informationen sind unter www.daheimbetreut.at abrufbar, parallel dazu stehen die Fachgruppen in den Bundesländern für Informationen zur Verfügung. Konkret können Buchungen unter [email protected] sowohl von Agenturen als auch von Familien ohne Agenturen vorgenommen werden.“

Regierung ignoriert EU-Recht bei Sonderklagerechten für Konzerne

23 EU-Staaten beenden EU-interne Sonderklagerechte – Österreich nicht dabei / Plattform „Anders Handeln“ fordert Ausstieg Österreichs.

Am 5. Mai haben 23 von 27 EU-Staaten bilaterale Investitionsabkommen zwischen EU-Staaten beendet, die Sonderklagerechte für Konzerne beinhalten. (1) Grund dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus 2018, das Sonderklagerechte für unvereinbar mit EU-Recht erklärt. (2) Österreich hat als eines von nur vier Ländern das entsprechende Abkommen nicht unterzeichnet.

Die Plattform „Anders Handeln“ kritisiert dieses Vorgehen scharf: „Es ist ein Skandal, dass die Regierung den EuGH-Beschluss und einen schon vorhandenen Ministerratsbeschluss nicht umsetzt. Sonderklagerechte für Konzerne (ISDS) bedrohen eine Politik im Interesse des Gemeinwohls und sind mit der Demokratie unvereinbar. Investoren haben ausreichend Rechtssicherheit für ihre Investitionen – dies gilt in besonderem Maß für die EU. Eine Paralleljustiz für Konzerne ist daher gefährlich und unnötig – sowohl innerhalb der EU als auch weltweit“. Die Plattform fordert die Regierung auf, das Beendigungsabkommen zu unterzeichnen.

Haben Banken erfolgreich für Schwenk der Regierung lobbyiert?

Bemerkenswert ist, dass die Regierung Bierlein das entsprechende Beendigungsabkommen am 18. Dezember 2019 genehmigt und die erforderlichen Schritte für die Unterzeichnung in die Wege geleitet hat. Anders Handeln fordert die Regierung auf, die Gründe für den nunmehringen Schwenk auf den Tisch zu legen. Aktuell sind vier ISDS-Klagen österreichischer Banken gegen Kroatien bei Schiedsgerichten anhängig. Raiffeisenbank, Erste Bank, Addiko Bank und Bank Austria setzen auf Sonderklagerechte, um ihre Interessen durchzusetzen. Sie stützen sich dabei auf das österreichische Investitionsabkommen mit Kroatien.

Hätte Österreich das Beendigungsabkommen am 5. Mai unterzeichnet, so wären Österreich und Kroatien verpflichtet, den Schiedsgerichten in einer gemeinsamen Erklärung mitzuteilen, dass die im Investitionsabkommen vereinbarte Schiedsklausel nicht anwendbar ist. Eine solche Erklärung wird nun wohl nicht erfolgen. „Es stellt sich die Frage, ob die Banken hier erfolgreich für ihre Sonderklagerechte lobbyiert haben“, erklärt die Plattform Andres Handeln.

Insgesamt basieren 11 der 25 bekannten ISDS-Klagen von österreichischen Konzernen auf EU-internen Investitionsabkommen. Beispielsweise klagte die EVN AG 2013 gegen Bulgarien, weil sie sich bei der Preisfestsetzung für Strom und der Vergütung von erneuerbarer Energie durch den bulgarischen Staat finanziell benachteiligt sah.

Meinl-Bank-Klage gegen Österreich

Umgekehrt hat auch Österreich bereits mit der Schiedsklage eines Investors„Bekanntschaft gemacht“: Die Meinl-Bank klagte Österreich auf der Grundlage des österreichischen Investitionsabkommens mit dem Steuersumpf Malta. Kurz davor hatte die Meinl-Bank-Mutter den Firmensitz auf Malta verlegt. Zwar obsiegte Österreich in dem Verfahren, die Verfahrenskosten für die Republik beliefen sich aber auf rund 5 Millionen Euro. „Die Allgemeinheit verliert also in jedem Fall, wenn Konzerne Sonderklagerechte erhalten, die sonst niemand in der Gesellschaft hat“, kritisiert Anders Handeln. Nach der zurückgewiesenen ersten Klage hat die Meinl-Bank die Republik wegen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auf 400 Millionen Euro Schadensersatz zum zweiten Mal geklagt.

Ablehnung von ISDS ist ungebrochen hoch

Seit Jahren gibt es große Kritik an der Paralleljustiz für Konzerne. Nachdem sich EU-weit 3,5 Mio. Menschen die im Rahmen der „TTIP Stoppen“-Kampagne sich gegen dieses System aussprachen, haben im Jahr 2019 847.000 Menschen die Petition „Rechte für Menschen, Regeln für Konzern – Stopp ISDS“ gegen Sonderklagrechte für Konzerne unterzeichnet. Die Unterschriften wurden an Anfang 2020 Vizekanzler Kogler übergeben.

Hier der ganze Text.

YouTuber in Österreich stehen vor den Trümmern ihrer Existenz!

Soviel zur Pressefreiheit!

Neues Mediengesetz stellt YouTube Kanäle mit TV Sendern gleich
Die Initiative zur Regulierung der sogenannten „audiovisuellen Mediendienste“ (ein Überbegriff für TV, Streaming und Onlinevideos) könnte den Traum des erfolgreichen YouTube-Stars für viele junge und aufstrebende Menschen zerstören.

Auf Basis einer EU-Richtlinie wurde im Jahr 2010 das österreichische Privatfernsehgesetz geändert und in „Audiovisuelles Mediendienste-Gesetz (AMD-G)“ umbenannt.

Personen, die audiovisuelle Inhalte im Internet veröffentlichen z. B. auf der eigenen Website zur Verfügung stellen, sind dazu verpflichtet, diese Tätigkeit spätestens binnen zwei Wochen vor Aufnahme bei der KommAustria anzuzeigen. Dies gilt auch für Betreiber von YouTube-Kanälen oder anderen On-Demand-Diensten wie z. B. einer TV-Thek. Bei Verletzung oder Zuwiderhandeln drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 4.000 Euro.

Mit der Anzeige der Tätigkeit kommen jedoch auch einige Pflichten einher. YouTuber werden dadurch automatisch bei der Wirtschaftskammer als Rundfunk-Unternehmen gemeldet und müssen rund 400 Euro pro Jahr an Kammerumlage zahlen. Weiters müssen sämtliche Gesetze beachtet werden, die auch für große TV-Unternehmen wie z. B. den ORF, Puls4, ATV usw. gelten. Diese Regelung ist eine immens große Belastung für angehende YouTuber. Zusätzlich kommen auch finanzielle Belastungen auf die YouTuber zu.

Diese Anzeigepflicht hat auch der größte österreichische Technik-YouTuber Stefan Warecka (Youtube.com/Techmagnet) erfüllt. Jedoch wurde die Behörde nun aktiv, da in einem seiner Videos angeblich gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen wurde.

Stefan Warecka wendet sich nun mit einem neuen Video an seine Fans. In diesem Video erklärt er die Sachlage, legt seine YouTube Einnahmen offen und äußert Kritik an der Neuregelung der Mediendienste in der Europäischen Union und im Besonderen der Überregulierung in Österreich.

Es ist mehr in Gefahr, als nur die EU.

Sie zertreten immer mehr unsere Grundrechte, im zweiten Teil mehr dazu.

 

Quelle
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