Wiener Tierschutzverein: Hundegesetz in Wien erneut verschlimmbessert

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WTV-Präsidentin Petrovic zu neuen Regelungen für HundebesitzerInnen in Wien: Anlassgesetzgebung ist der falsche Weg.

Wiens Umweltstadträtin hat ihre „Drohung“ leider wahr gemacht: In ihrer Amtszeit wird sie das Wiener Tierhaltegesetz nun mittlerweile zum zwölften Mal verschlimmbessern – erneut anlassbezogen und ohne die Grundprobleme zu bekämpfen. „Es ist Ausdruck einer verfehlten Legistik, ein Landesgesetz – das Wiener Tierhaltegesetz – ganze zwölf Mal aus konkreten Anlassfällen „nachzuschärfen“, sagt WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic. Denn die Stadträtin verweigert seit jeher konsequent den sachlichen Diskurs mit größeren wie kleineren Tierschutzvereinen sowie TierschutzexpertInnen, wenn es um Gesetzgebung für Tiere geht.

So auch im konkreten Fall – den neuen Regelungen für HundebesitzerInnen, die in Wien künftig gelten sollen. Darunter eine generelle Beißkorb- und Leinenpflicht für Listenhunde oder ein Alkohol-Limit für ListenhundebsitzerInnen. Die Stadträtin rühmt sind nun damit, „streng“ durchgreifen zu wollen. Wie dies in der Praxis aussehen soll, ist jedenfalls höchst fraglich.

„Streng sollte nicht mit „unsachlich“ gleichgesetzt werden. Wenn Wien eigentlich die Haltung von Hunden in der Stadt immer mehr erschweren oder gar unmöglich machen will und gleichzeitig eine sinnvolle österreichweite sichere Regelung boykottiert, so scheint das eher mit einer gewissen Trotzhaltung und dem Streben nach einer weiteren Polarisierung zu tun zu haben als mit echten Bemühungen in Richtung einer rücksichtsvollen und sicheren Mensch-Tier-Beziehung“, sagt Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins (WTV).

Anlassgesetzgebung bestraft wiedermal alle

Der tragische Zwischenfall mit einem so genannten Listenhund wird von der Wiener Umweltstadträtin hier jedenfalls zum Anlass genommen, sinnlose Anlassgesetzgebung zu vollziehen, um das Law-and-Order Image weiter zu propagieren. „Der grauenhafte Vorfall wird hier zum Anlass für sinnlose End-of-the-pipe-Anlassgesetzgebung genommen. Eigentlich sollte ein derartiger Vorfall die Verantwortlichen endlich zum Nachdenken bringen und echte Präventivmaßnahmen nach sich ziehen“, so Petrovic. Wie diese en Detail aussehen könnten, hat der WTV bereits vor einigen Wochen in einer Aussendung hinlänglich beschrieben. „Redliche TierhalterInnen und ihre Hunde wegen einiger weniger Unbelehrbarer unsachlich zu behandeln und Hunde einer qualvollen Behandlung auszusetzen, ist genau so als würde man alle Fußball-Fans als Hooligans oder alle AutofahrerInnen als notorische RaserInnen einstufen und bestrafen“, sagt Petrovic.

Die “Kampfhund-Liste” ist jedenfalls erwiesener Unfug, den auch die Wiener Gesetzgebung tunlichst vermeiden sollte, so die WTV-Präsidentin: „Wäre eine Kooperation zwischen den Behörden und den NGOs möglich, so könnten wir sehr viel in Richtung eines sicheren, menschlichen und tiergerechten Umgangs mit Tieren leisten. Das dies in Wien derzeit nicht der Fall ist, liegt nicht an den Tierschutzvereinen“.

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