Wirtschaftskammerbeiträge: ein Provisorium seit 40 Jahren kostet uns 300 Mio pro Jahr

Eigentlich wurde die Kammerumlage II in den 70ern als temporäres Provisorium eingeführt – 40 Jahre später belastet sie österreichische Unternehmen noch immer. Doch damit nicht genug: Durch die historische Gewerbeordnung und den dadurch notwendigen Mehrfachmitgliedschaften bezahlen EPU heute in Einzelfällen über 1000 Euro Grundumlage pro Jahr.

Grüne Initiative: Wirtschaftsausschuss des Nationalrats befasst sich mit Absenkung der Wirtschaftskammerbeiträge

Matthias Köchl, Sprecher für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) der Grünen: Kammerumlage II belastet österreichische Unternehmen jährlich mit 308 Mio. Euro Lohnnebenkosten. “Die Ironie an den aktuellen Forderungen der Wirtschaftskammer nach einer Senkung der Lohnnebenkosten ist nicht zu übersehen: Denn die Kammer selbst hebt Steuern auf jedes Gehalt in Österreich ein: Die Kammerumlage II“.
Wir haben im aktuellen Ausschuss für Wirtschaft und Industrie die Abschaffung der Kammerumlage II beantragt. Was machen die Regierungsparteien mit dem Thema? Sie vertagen.”

Inzwischen kann man die Wirtschaftskammer als einen Milliardenkonzern bezeichnen – dabei stammt ein Großteil der knappen Milliarde Umsatz aus den Umlagen. Und diese werden von den österreichischen UnternehmerInnen eingehoben“, sagt Matthias Köchl und präzisiert: “Über 300 Millionen Euro macht die Kammerumlage II im Jahr aus – und stellt damit einen erheblichen Bestandteil der hohen österreichischen Lohnnebenkosten dar.

Die Kammerumlage II sollte ab sofort stufenweise abgeschafft werden, Einsparungspotential ist genug vorhanden. Die 10-fache Struktur durch 9 Landes- und eine Bundesorganisation mit einer unüberschaubaren Anzahl an länder- und branchenspezifischen Umlagen hat sich selbst überlebt und muss im Sinne der UnternehmerInnen weichen. Neben der Streichung der Kammerumlage II ist die Grundumlage mit 100 Euro pro Kopf und Jahr zu deckeln. Damit profitieren auch Ein-Personen-Unternehmer und innovative Start-Ups“, meint Köchl.


 

Ähnliche Artikel

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)