Seit 1. Oktober 2017 gilt in Österreich das Gesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit (Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz). Dieses Gesetz gilt an öffentlichen Orten und in öffentlichen Gebäuden.
Im Zuständigkeitsbereich der Landespolizeidirektion Wien kam es seit dem Inkrafttreten des Anti-Gesichtsverhüllungsgesetzes im Zeitraum von 1.10.2107 bis 15.10.2017 zu folgenden polizeilichen Amtshandlungen:
• 21 Abmahnungen
davon 19 Touristen
davon 1 Person mit ständigem Aufenthalt in Österreich
davon 1 „Provokateur“ (Übertretung, die als Aktionismus anzusehen ist)
• 1 Organmandat
davon 1 „Provokateur“ (Übertretung, die als Aktionismus anzusehen ist)
• 8 Anzeigen
davon 6 Personen mit ständigem Aufenthalt in Österreich
davon 2 „Provokateure“ (Übertretungen, die als Aktionismus anzusehen sind)
Die einschreitenden Beamten beurteilen jeden Fall gesondert und schreiten mit
einem Höchstmaß an Fingerspitzengefühl ein. Dadurch konnte der Großteil der Übertretungen durch klärende Einzelgespräche über die geltende Rechtslage und mit Abmahnungen abgewickelt werden. Wenn sich im Einzelfall Übertretungen als Tatprovokationen herausstellen, werden diese von den Beamten geahndet.
Um den Polizisten die Einzelfalls-Überprüfung zu erleichtern, wurde allen Beamten ein Dienstbehelf zur Verfügung gestellt, in dem eine Reihe von bereits aufgetretenen Fragestellungen aufgelistet und deren gesetzlich richtige Handhabung erläutert wird.
28-Jährige will Verhüllungsverbot zu Fall bringen
Angeblich Psychologin, sie will es sich nicht gefallen lassen.
50 Euro Strafe hätte eine 28-jährige Psychologin in Wien zahlen sollen, weil sie ihren Schal teilweise vor dem Gesicht getragen hat. Doch sie weigerte sich und will jetzt mit ihrem Anwalt das neue Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz zu Fall bringen.
Quelle
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