Sind hier 7 Jahre genug?
Der Bub wird sich sein Leben lang nicht mehr erholen.
Der Bub, auch er kam mit seiner Mutter nach Österreich um hier ein besseres Leben zu führen. Nun wurde er ebenfalls von einen der hier ein besseres Leben wollte vergewaltigt. Im Hallenbad vergewaltigt. Der Mann hatte seine Triebe nicht unter Kontrolle. Er sah den Buben und hat durchgedreht. Sagte er selbst bei Gericht. “Ich war besessen”! Sagte der Täter.
Die Mutter des Buben geht zwar regelmäßig mit ihm in ein Kinderschutzzentrum, doch der Bub, wird dieses Trauma ein Leben lang mit sich tragen. Zu schwer war dieser Missbrauch an ihm.
Während andere Anklagepunkte – schwerer sexueller Missbrauch eines Unmündigen und Verleumdung – bereits rechtskräftig erledigt sind, musste ein Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Beate Matschnig nun noch einmal die inkriminierte Vergewaltigung verhandeln. Der OGH hat in diesem Umfang eine Neudurchführung des Verfahrens angeordnet. Schreibt die Presse
Die Strafe wurde erhöht: Theresienbad-Sextäter zu 7 Jahren Haft verurteilthttps://t.co/hGBLeu1TFr pic.twitter.com/ftT666WSqA
— Kronen Zeitung (@krone_at) 13. Dezember 2016
Der Iraker war im September 2015 über die Balkanroute nach Österreich gekommen. Drei Monate später, am 2. Dezember, packte er im Hallenbad einen Zehnjährigen an der Hand, zerrte ihn in eine WC-Kabine, verriegelte die Tür und verging sich an dem unmündigen Schüler. Der 21-Jährige bekannte sich wie im ersten Prozessgang schuldig. Es sei vom “Satan befallen” gewesen und hätte ein “Blackout” gehabt.
Da bei dem Buben einem psychiatrischen Gutachten zufolge eine posttraumatische Belastungsstörung aufgetreten ist, die einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen ist, waren im Fall der Vergewaltigung bis zu 15 Jahre Haft möglich. Das Kind erlitt auch Hämatome an beiden Hüften. “Da kann man sich vorstellen, wie fest er den Buben gehalten hat”, sagte Staatsanwalt Wolfram Bauer. Dem Gericht erschienen im Hinblick auf das fast noch jugendliche Alter des Angeklagten, seiner bisherigen Unbescholtenheit und geständigen Verantwortung sieben Jahre angemessen.