Nebst einem lahmen und an der Wahrheit desinteressierten Justizsystem (*) haben wir in Absurdistan auch noch die “teuersten” Rechtsverdreher. So zeigt ein unglaubliches Gerichtsurteil, dass man die gemütliche Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft mit extrem harten, aber dafür ungerechten Urteilen kompensieren kann.
*) Kürzlich prahlte die ÖVP damit wie “schnell, rechtssicher und kompetent” unsere Judikative sei.
Wer einmal erlebte, wie wenig es dem Staatsanwalt interessiert, wenn Gefahr im Verzug ist: Wenn zb. bewiesene Verleumdung, Ruf- u. Kreditschädigung in Tateinheit mit Beleidigung im Raum steht – der weiß wie falsch dieses “Justizbarometer” geht.
Wer fassungslos die Urteile liest, wo man geständige Gewaltverbrecher, korrupte Politiker und Lobbyisten bald wieder frei lässt und wo unbescholtene Menschen, welche ev. ein Problem mit dem Arbeitgeber haben, zu 22.000 € verurteilt – der weiß auch von was ich schreibe.
Stundenlohn über 1357 €!
Aber hier geht es um was anderes, um einen “Anwalt, der was kann halt”, auch wenn dies bloß in dessen Selbstwahrnehmung so ist. Was er wohl (lt. dieser Aussendung) gut kann, ist Rechnungen ersinnen die jedem Bürger die Sinne schwinden lassen.
Und solche Leute bekommen auch noch RECHT:
Lt. Urteil LG Wiener Neustadt: 9.500 EUR Anwalts-Entgelt für 7 Stunden zulässig
So teuer waren Telefonate und die Suche nach einer Rechtsvertretung vermutlich noch nie: Ein Rechtsanwalt verrechnet für Vorgespräche und Telefonate über 9.500 EUR, ohne je tätig geworden zu sein, und das Berufungsgericht gibt dem Anwalt nun sogar Recht.
In Deutschland wäre das kaum möglich, wie die Recherche beweist. (s. unten)
Viel Geld für Untätigkeit
Die Vorgeschichte: Fr. N. suchte einen ihr im Bekanntenkreis empfohlenen Wiener Rechtsanwalt für arbeitsrechtliche Probleme auf. Nach Telefonaten und zwei Vorgesprächen ohne Mandatserteilung verrechnete der Anwalt für 7 Stunden und 10 Min. satte 9.526 EUR! Selbst das 5-Minuten-Telefonat des Anwalts mit der Klientin (aufgerundet auf 10 Min.), bei dem er bezüglich einer Mandatserteilung nachfragte, wurde mit 222 EUR verrechnet.
Der Anwalt war für die Frau nie aktiv geworden und hatte keinen Schriftsatz erstellt. Mündlich oder schriftlich mitgeteilte Ergebnisse seiner behaupteten “intensiven rechtlichen Prüfungen” gab es nicht. Frau N. verweigerte eine Zahlung, die über das Stundenhonorar von 300 EUR hinausging; der Anwalt klagte und bekam beim Bezirksgericht Mödling und beim Berufungsgericht Wiener Neustadt Recht, womit sich der Gesamtschaden inkl. Prozesskosten auf über 22.000 EUR erhöhte.
In der Urteilsbegründung wird argumentiert, die Kenntnis der Tarife werde beim Aufsuchen eines Rechtsanwaltes vorausgesetzt, wenn ein Mandant in der Vergangenheit bereits „anwaltliche Erfahrungen“ gehabt habe. „Ein sehr bedenkliches Urteil, denn oft haben sogar Rechtsanwälte am Beginn ihrer Laufbahn Schwierigkeiten, sich im Tarifdschungel zurecht zu finden“, so ein Insider.
Auch Frau N.s Erfahrung war bisher, dass andere Anwälte keine so exorbitanten Preise – erst recht nicht ohne eine adäquate Gegenleistung – verlangten.
Ganz anders in Deutschland:
– hier die Rechtsanwaltsgebühren in Deutschland:
http://www.brak.de/fuer-anwaelte/gebuehren-und-honorare/
Rechtsanwaltsgebühren im europ. Vergleich:
http://www.brak.de/fuer-anwaelte/gebuehren-und-honorare/iw-studie.pdf
Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)