Mit großer Sorge verfolgen die Österreichischen Arbeitsmediziner und Arbeitsmedizinerinnen die Diskussion um die Zerschlagung der AUVA
Die Österreichische Gesellschaft für Arbeitsmedizin wendet sich mit einem offenen Brief an die Regierungsverhandler. Hier der gesamte Brief im Wortlaut.
Sehr geehrter Herr Bundesminister Kurz,
Sehr geehrter Herr Klubobmann Strache,
Sehr geehrte Regierungsverhandlerinnen und –verhandler,
Mit großer Sorge verfolgen die Österreichischen Arbeitsmediziner und Arbeitsmedizinerinnen die Diskussion um die Zerschlagung der AUVA, wie sie in den Regierungsverhandlungen diskutiert wird.
Eine Umsetzung dieses Vorhabens gefährdet die hohe Qualität des ArbeitnehmerInnenschutzes für Millionen von Österreichern.
Die zentrale Aufgabe der Arbeitsmedizin ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsbelastungen und Gesundheitsgefahren zu bekämpfen und zu vermeiden. Arbeitsmediziner und Arbeitsmedizinerinnen wirken daran mit, Arbeitsbedingungen zu verbessern, als Berater der Arbeitgeber die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum ArbeitnehmerInnenschutz zu garantieren und so zur Gesundheit der Arbeitenden beizutragen.
Die gesetzliche Unfallversicherung als eine der 3 Säulen unseres Sozialversicherungssystems nimmt dabei eine wichtige Rolle ein. Die AUVA ist mit über 3,5 Millionen versicherten Arbeitnehmern und Arbeitgebern der mit Abstand größte österreichische Unfallversicherungsträger. Sie hat den gesetzlichen Auftrag zur Unfallverhütung und Berufskrankheitenbekämpfung nach dem ASVG und zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz. In der AUVA und als Vertragspartner für die AUVA tätige Arbeitsmediziner und Arbeitsmedizinerinnen arbeiten
zusammen mit weiteren Experten an der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Das bedeutet für Österreicherinnen und Österreicher eine Minimierung von Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz und hat zu einer deutlichen Verringerung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in den letzten Jahrzehnten geführt.
- Zu den Präventionsaufgaben, bei denen die AUVA mitwirkt, zählen die kostenlose arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben mit bis zu 50 Arbeitnehmern organisiert über Präventionszentren („AUVAsicher“). Von den rund 340. 000 Klein– und Kleinstbetrieben werden 67 % durch die MitarbeiterInnen von AUVAsicher betreut.
- Kostenübernahme von gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen bei gefährdenden Tätigkeiten.
- Schwerpunktsetzungen in der Primärprävention für bestimmte Berufsgruppen und Behandlung übergreifender Themen im Kontext europäischer Arbeitsschutzstrategien.
- Arbeitsmedizinische Experten des Unfallverhütungsdienstes der AUVA unterstützen Arbeitsmediziner in Betrieben und Versicherte bei Lösungen für Sicherheitsprobleme, bieten Messungen, Fachberatungen und Schulungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer an.
- Die AUVA führt europaweit beachtete Großprojekte wie das Nachsorgeprogramm für 10000 ehemalige Asbestexponierte durch ebenso wie weitere umfassende Maßnahmen in der Sekundär- und Tertiärprävention Erkrankter und ist
Träger der einzigen klinischen Abteilung für Berufskrankheiten und Arbeitsmedizin in Österreich. -
- Das neue Programm der AUVA zur „Prävention und Rehabilitation berufsbedingter Hauterkrankungen“ in enger Kooperation mit den Arbeitsmedizinern in den Betrieben verhindert Krankenstände und Arbeitsplatzverlust durch berufsbedingte Hautkrankheiten.
- Auch die von der AUVA betriebene bzw. geförderte arbeitsmedizinische Forschung trägt dazu bei, arbeitsbedingte Gefahren der Gegenwart und der Zukunft besser zu verstehen und daraus Maßnahmen für eine bessere Prävention abzuleiten.
Dabei handelt es sich um Aufgaben, die, so wie in vielen anderen europäischen Ländern, Kernaufgabe einer gesetzlichen Unfallversicherung sind. Es ist nicht denkbar, dass diese vielfältigen Aufgaben ohne Qualitätsverluste und Leistungsabbau von Krankenkassen übernommen werden können.
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Wir warnen dringend vor einer Auflösung der AUVA!
Eine Zerstörung gut funktionierender Strukturen, Verlust von Expertenwissen und Reduktion von Präventionsmaßnahmen gefährdet den ArbeitnehmerInnenschutz in Österreich. Dies bedeutet eine große Gefahr für eine Verschlechterung der Leistungen für die arbeitenden Österreicherinnen und Österreicher, aber auch eine ebenso hohe Gefährdung für die Arbeitgeber, da nur der hervorragende ArbeitnehmerInnenschutz in Österreich verhindert, dass es in Zukunft wieder zu einer Zunahme von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten mit entsprechenden Folgekosten kommen wird. Gerne sind wir bereit, Ihnen unsere Bedenken in einem persönlichen Gespräch nahezubringen.
Der Vorstand der österreichischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin im Namen der österreichischen Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner
Prim. Dr. Erich Pospischil, Präsident der ÖGA
Dr. Christine Klien, 1. Vizepräsidentin der ÖGA
Dr. Reinhard Jäger, 2. Vizepräsident der ÖGA
Quelle
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