BMI weist Vorwurf der Sabotage des BVT-U-Ausschusses und des Zurückhaltens von Akten strikt von sich.
Keine Weisung an den Wiener Polizeipräsidenten bezüglich Befragung von EGS-Beamten
Bezugnehmend auf die heutige Pressekonferenz von SPÖ, NEOS und Liste Pilz wird der Vorwurf, das BMI enthalte dem BVT U-Ausschuss- Akten vor, seitens des BMI nochmals ausdrücklich und strikt zurückgewiesen.
Obwohl den Mitgliedern des BVT-U-Ausschusses bereits mit Juli der mit der Gesamtkoordination der Aktenvorlage des BMI betraute Sektionschef Mag. Dr. Mathias Vogl als Ansprechpartner des BMI zur Klärung aller noch offenen Fragen genannt worden war, gab es erst nach dessen Kontaktaufnahme mit der NAbg. Krisper am 6. August 2018 ein Gespräch und am 8. und 13. August 2018 ein Telefonat mit NAbg. Krainer.
Bereits in diesen Gesprächen wurden die heute in der Pressekonferenz aufgeworfenen Fragen betreffend Kabinettsakten zum BVT (Stammzahl 34110 – von dieser wurden alle Ordnungszahlen, die den Untersuchungsgegenstand betreffen, geliefert) und Unterlagen der EGS geklärt und in der Folge auch Unterlagen wie die Beratungsprotokolle der Disziplinarkommission übermittelt, auch wenn diese nicht vom grundsätzlichen Beweisbeschluss umfasst waren, oder auch Erlässe, die sich mit sicherheitspolizeilichen und strafprozessualen Dokumentationspflichten beschäftigen.
Hingewiesen wird nochmals darauf, dass sämtliche Akten und Unterlagen, die sich auf die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden und das Zusammenwirken zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei beziehen, durch das BMVRDJ vorzulegen sind.
Im Zuge der Nachfragen seitens der Nationalrats-Abgeordneten vom 6. Juli und 19. Juli 2018, wurden beide Male sämtliche Organisationseinheiten nochmals um Überprüfung ersucht, ob alle den Untersuchungsgegenstand betreffende Akten und Unterlagen an das Parlament übermittelt wurden.
Es ergingen jeweils ausführliche schriftliche Stellungnahmen an das Parlament, konkret an die Vorsitzende und die Fraktionsführer im BVT-U-Ausschuss, in denen die Ergebnisse der beiden Überprüfungen mitgeteilt und die Vorgehensweise im Haus im Zusammenhang mit der Aktenlieferung seit Übermittlung des Beweisbeschlusses am 20. April 2018 dargelegt wurden.
Zum Vorwurf des Abgeordneten Pilz hält das BMI fest, dass keine Weisung an den Wiener Polizeipräsidenten Dr. Gerhard Pürstl in Zusammenhang mit den Umständen der Befragung von EGS-Beamten durch den Untersuchungsausschuss ergangen ist.
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