Der Rechtsstaat und seine Urteile.
17 Jahre Haft, für den Mord an der eigenen Mutter.
Der Bursche wuchs nach Aussagen von Staatsanwältin und Verteidiger in schwierigen Verhältnissen auf.
Der Vater trank, was letztlich auch zur Trennung der Eltern führte.
Der Sohn machte seine Mutter dafür verantwortlich, daher gab es öfter Streit.
Trotz Lernschwierigkeiten schaffte er, wie sein Verteidiger ausführte, eine Tischlerlehre mit Lehrabschluss, wurde danach aber arbeitslos.
Das verschärfte die Spannungen im gemeinsamen Haushalt, bis es am 29. März zur Eskalation kam. Vor dem Richter legte er ein Geständnis ab. „Alles, was ich getan habe, tut mir furchtbar leid.“ Irgendwann sei „alles geplatzt“, eigentlich habe er das nicht gewollt.
Der Richter hielt dem entgegen, dass er seine Mutter drei Monate vor der Tötung schon einmal geschlagen hatte und dafür auch verurteilt worden war. Trotzdem habe sie ihn wieder aufgenommen, sie habe ihm also sehr wohl geholfen. „Sie hat Sie aufgenommen, obwohl sie Angst vor Ihnen hatte.“