Im Zuge einer Fahrzeugkontrolle stellten die Beamten erhebliche Mängel an dem Auto fest, darunter diverse defekte Scheinwerfer und Leuchten sowie eine beschädigte Kennzeichentafel.
Der Lenker war weder im Besitz eines Führerscheins, noch einer Lenkberechtigung für PKW.
Sowohl der Lenker als auch der Zulassungsbesitzer wurden aufgrund der festgestellten Defizite angezeigt.
Es wird darüber hinaus die Werkstätte überprüft, die dem Fahrzeug zuletzt eine Begutachtungsplakette ausgestellt hatte.
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