Ein 33-Jähriger erlitt bei einer Auseinandersetzung Samstagfrüh, 11. Juli 2020, Verletzungen unbestimmten Grades

Gewalt
Foto: zib pixabay

Der mittelgradig alkoholisierte 33-Jährige erstattete kurz nach Mitternacht telefonisch bei der Polizei die Anzeige über den nachangeführten Vorfall.
Er habe auf einem Nachbargrundstück rund acht, ihm unbekannte, Personen beim Feiern gesehen.
In der Hoffnung, etwas zu trinken zu bekommen, sei er nach dem Übersteigen eines Gartenzaunes zur Personengruppe hingegangen, worauf er von einem 56-jährigen Einheimischen geschlagen und mit dem Umbringen bedroht worden sei. Der 56- Jährige habe ihm auch eine Waffenbesitzkarte sowie eine Schusswaffe gezeigt um seine Drohung zu untermauern. Der 33-Jährige habe daraufhin das Grundstück verlassen und sei blutend nach Hause gegangen.

Aufgrund dieser Anzeige (Schusswaffe im Spiel) fuhren fünf Polizeistreifen zum Einsatzort, wo sie auf die allesamt alkoholisierte Gästeschar trafen. Bei einer Nachschau konnte vor Ort keine Schusswaffe vorgefunden werden. Da der 56-Jährige über legale Waffen verfügt, wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen sowie eine Schrotflinte und eine Pistole samt Munition sichergestellt. Diese Waffen befanden sich in einem versperrten Waffenschrank im Haus.

Der verletzte 33-Jährige wurde in das LKH Graz eingeliefert, wo er bei seiner ambulanten Behandlung nicht mitwirkte und das medizinische Personal beschimpfte. Er verließ das Spital ohne Behandlung, weitere Erhebungen und Befragungen sind notwendig.

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