Wir können uns noch an den Fall erinnern?
Es war kalt, eine Frau erlaubte sich ihren Schal über ihr Gesicht zu ziehen.
Und schon war die Polizei zur Stelle und verlangte von ihr 50 EURO weil diese gegen das Verhüllungsverbot verstoßen habe.
Die Wogen gingen bei der Frau hoch, die Frau von Beruf Psychologin hat sich diese “Behandlung der Justiz nicht gefallen lassen.
Verfahren eingestellt: Verfahren ohne Begründung eingestellt
Begründung für diesen Schritt sei in dem Schreiben keine angeführt, erklärte Zanger. Weil die Frau ihr Vergehen zugab, wäre sie eigentlich zu verurteilen gewesen – und hätte dann, wie angekündigt, die Möglichkeit gehabt, gegen das Urteil bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen. Für ihren Anwalt ist die Einstellung ohne Begründung deshalb auch ein Zeichen, dass das Gesetz “in der vorliegenden Textierung nicht durchsetzbar” sei.