Der Verfassungsgerichtshof hat im Dezember 2019 die zu geringen Kinderrichtsätze und den „Arbeitsqualifizierungsbonus“ im „Sozialhilfe-Grundsatzgesetz“ als rechtswidrig aufgehoben.
Oberösterreich hatte (als einziges Bundesland neben Niederösterreich) diese zentrale Entscheidung nicht abgewartet, sodass die Regelung am 1.1.2020 rechtswidrig in Kraft trat und die Landesregierung nun gezwungen ist, sie zu reparieren. „Bei der morgigen Landtagssitzung wollen ÖVP und FPÖ Änderungen einführen, die wieder diskriminierend sind und vor allem zu Lasten von bedürftigen Kindern gehen. Damit wird aber gänzlich am falschen Platz gespart
“, kritisiert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Die AK fordert eine österreichweit einheitliche Regelung, mit der insbesondere Kinderarmut verhindert wird.
ÖVP und FPÖ werden bei der morgigen Landtagssitzung ihre geplanten Änderungen einbringen. „Diese sind aber weit entfernt von dem, was man als eine gelungene Sanierung der bisherigen, rechtswidrigen Regelung bezeichnen kann. Vielmehr sind sie eine Schande für Oberösterreich und es wird neuerlich nötig, das Höchstgericht anzurufen“,…
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