ANSCHOBER zu Änderung des Epidemiegesetzes

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ANSCHOBER: Änderung des Epidemiegesetzes bringt demokratiepolitische Verbesserungen – auch Vorschläge der Opposition umgesetzt.

Gesundheitsminister hofft auf deutliche Mehrheit im morgigen Bundesrat – prominente Juristinnen und Juristen sehen erhebliche Fortschritte und Verfassungskonformität.

Paragraph 15 des Epidemiegesetzes regelt unter anderem, unter welchen Rahmenbedingungen Kundgebungen in Zeiten der Pandemie stattfinden können. Anschober: „Bisher gab es in Krisenzeiten auf Basis des Epidemiegesetzes lediglich die Möglichkeiten, Kundgebungen zu untersagen. Mit der Neuregelung wird es nun auch möglich, dass Kundgebungen unter bestimmten Auflagen des Gesundheitsschutzes stattfinden können. Wir haben bei dieser Neuformulierung auch Vorschläge prominenter Juristinnen und Juristen berücksichtigt und auch Vorschläge der Opposition umgesetzt. Ich hoffe daher auf eine deutliche Mehrheit im morgigen Bundesrat. Denn die Neuregelung bedeutet nicht weniger, sondern mehr Verfassungskonformität.“

Die Neuregelung wird nun auch von etlichen prominenten JuristInnen positiv bewertet.

So meint Prof. DDr. Kopetzki (Uni Wien, Leiter der Abteilung für Medizinrecht): „Gegen die beschlossene Fassung des § 15 Epidemiegesetz habe ich keine Einwände, weder aus rechtspolitischer noch aus verfassungsrechtlicher Sicht. Von allen Textvarianten, die im Vorfeld diskutiert worden sind, wird diese Formulierung den verfassungsrechtlichen Anforderungen am besten gerecht. Im Vergleich zur bisherigen Fassung des § 15 stellt dies jedenfalls eine wesentliche Verbesserung dar.“

Prof. DDr. Mayer (Uni Wien, ehemaliger Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät): „Insgesamt stellt die Neufassung in rechtsstaatlicher und grundrechtlicher Hinsicht einen erheblichen Fortschritt zur geltenden Fassung dar.“

Mag. Patzelt (Generalsekretär von Amnesty International Österreich): „Bei der Reform des Epidemiegesetzes wurden nach lebhafter Debatte im Nationalrat und nach Berücksichtigung wesentlicher Abänderungsanträge der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Diskriminierungsverbot berücksichtigt. Statt einem Totalverbot gibt es nun eine Regelung, die Versammlungen & Veranstaltungen, wenn auch unter Auflagen, ermöglicht. Eine begrüßenswerte Verbesserung! Wir fordern außerdem eine verhältnismäßige Umsetzung durch die Behörden.“

Prof. Dr. Jabloner (Universität Wien, Leiter der Forschungsstelle Hans Kelsen am Insititut für Rechtsphilosophie): „Grundsätzlich zustimmend und einverstanden“

Prof. Dr. Funk (Sigmund-Freud-Privatuniversität, Universitätsprofessor für Öffentliches Recht): „Im Vergleich zur geltenden Fassung entspricht Par15 neu den verfassungsrechtlichen Erfordernissen an Bestimmtheit und Grundrechtskonformität.“

„In dieser Form nehmen die vorgesehenen Regelungen in gebotener und hinreichender Weise auf Grund rechtliche Erfordernisse, speziell hinsichtlich der Bewegungsfreiheit, des Privatlebens, der freien Religionsausübung, der Meinungsfreiheit und der Vereins- und der Versammlungsfreiheit, Rücksicht und ermöglichen im Einzelfall eine Verfassungskonformität Handhabung.“

Prof. Dr. Janko (Johannes-Kepler-Universität, Vizedekan des Instituts für Staatsrecht und Politische Wissenschaften) und Prof. Dr. Mayerhofer (Johannes Kepler Universität, Universitätsprofessor für Öffentliches Recht): „Die vorgeschlagene Neuregelung des Par15 Epidemiegesetz ist aus unserer Sicht grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich. Sie stellt zudem klar, dass die in den letzten Tagen genannten Maßnahmen, insbesondere ein Verbot von Veranstaltungsbesuchen für Personen ohne “Corona-App”, nicht auf der Grundlage dieser Bestimmung verordnet werden könnten.“

„Die Neuregelung ist ausreichend bestimmt, das heißt sie bindet die Handlungsmöglichkeiten des Bundesministers in verfassungskonformer Weise.“

Prof. Dr. Wendehorst (Universität Wien, Professorin für Zivilrecht): „Ich halte die Neufassung von Abs. 1 für inhaltlich begrüßenswert und der Klarheit jedenfalls dienlich. Ganz im Sinne des Verhältnismäßigkeitsprinzips wird nun eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass Maßnahmen, die im Vergleich zur Untersagung das mildere Mitte

Anschober: Mit heutigen Öffnungsschritten beginnt der Monat der Entscheidung – Appell zu Vorsicht und Eigenverantwortung

“Die Bevölkerung hat es sich hart arbeitet und wirklich verdient: Der heutige 1. Mai ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines Alltags, wie wir ihn kannten. Wir haben die richtigen Maßnahmen zum richtigen Zeitpunkt gesetzt und die in Österreich lebenden Menschen haben sie großartig umsetzt. Daher konnten wir vor über zwei Wochen mit Phase zwei, der schrittweisen, gesicherten Rückkehr hin zum Alltag starten. Diese Phase ist die schwierigste Herausforderung für uns alle. Dieser erste Schritt durch die Öffnung von kleinen Geschäften, Baumärkten und Gartencenter ist gut gelungen. Denn auch heute sind die Zahlen der Erkrankungsfälle weiter stabil. Der Test für die Öffnungen war also erfolgreich. Mit heute beginnen die größeren Öffnungsschritte. Niemand in Europa hat damit Erfahrung und auch einzelne Länder Asiens hatten auf diesem Weg große Schwierigkeiten. Der Mai wird daher der Monat der Entscheidung: weitgehende Zurücknahme der Ausgangsbeschränkungen, Öffnung aller Geschäfte und vieler Dienstleistungen, Besuchsmöglichkeit in Altenheimen, Öffnungsschritte in Schulen und in der Gastronomie, Öffnung der Hotels und Pensionen, Öffnung der Bäder und einiges mehr. Der Mai ist der Monat der kontrollierten schrittweisen Rückkehr in Richtung Alltag”, sieht Gesundheitsminister Rudi Anschober eine große Weichenstellung für Österreich.

“Falls uns dies ohne starke Zuwächse bei den Erkrankungszahlen gelingt, dann wäre dies der vorentscheidende Fortschritt zurück zum Alltag. Ich appelliere daher eindringlich an die gesamte Bevölkerung, das Virus nicht zu unterschätzen. Wir haben Erfolge, aber wir haben noch nichts gewonnen. Die Krise ist leider lange noch nicht beendet. Es hängt jetzt alles von unserem Verhalten ab: Bleiben Sie daher vorsichtig, halten Sie sich an die Grundregeln des Mindestabstandes und der Hygienebestimmungen und setzen Sie bitte die Sicherungsmaßnahmen, die die einzelnen Öffnungsschritte begleiten, konsequent um. Nur dann werden wir diesen Kurs der schrittweisen Rückkehr zum Alltag wie geplant fortsetzen und umsetzen können. Jeder und jede von uns ist jetzt in ganz besonderem Ausmaß ein Teil der Lösung! Wir alle bestimmen mit unserem Verhalten über die Rückkehr zum Alltag, jede und jeder übernimmt jetzt Eigenverantwortung”, appelliert Anschober.

Die Gesundheitsbehörden werden tagtäglich mit großer Aufmerksamkeit die Öffnung begleiten und bei jedem einzelnen Öffnungsschritt die Auswirkungen auf die Entwicklung des Corona-Virus professionell evaluieren. Diese Ergebnisse entscheiden über die Umsetzung dieses Öffnungsplans.

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