Der Wirbel ist groß – viele sind wirtschaftlich am Ende

Couleur / Pixabay License

Hilfe für diese ehemals fleißigen Menschen, ist weit entfernt.
Und viele werden zusätzlich durch die BÜROKRATIE fertig gemacht!

Historisches Budgetdefizit durch Pandemie

Von Historischen, wirtschaftlichen Absturz wird bereits gesprochen! Die Auswirkungen noch nicht abschätzbar.

Keiner kann sagen, ob sich viele überhaupt erholen werden, die vielleicht “aufsperren” können, dürfen!

Die Armut steigt mehr wie beim zweiten Weltkrieg, die Katastrophe ist mehr spürbar, als 1986 bei Tschernobyl.

Anträge der Opposition fanden keine Mehrheit bz

Im Rahmen der Nationalratssitzung am gestrigen Tag haben ÖVP und Grüne eine Reihe an COVID-19-Gesetzen aus den Bereichen Arbeit und Soziales eingebracht, die Opposition legte umfassende Initiativen und Entschließungen vor.
Die entsprechenden Maßnahmenpakete von ÖVP und Grünen wurden bereits heute im Sozialausschuss beschlossen.
So werden etwa Bestimmungen über die Dienstfreistellung besonders gefährdeter Beschäftigter präzisiert und vorübergehend eine Datennutzung zur Erhaltung der 24-Stunden-Betreuung eingeführt. Außerdem sollen zusätzliche Fördermittel für freiwilliges Engagement bereitgestellt werden.
Ziel weiterer COVID-19-Gesetze der Koalitionsparteien ist es im Wesentlichen, die Zeiten der Corona-Krise bei der Berechnung von Ansprüchen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, aber auch beim Bezug von Familienbeihilfe im Zusammenhang mit einem Studium oder einer Berufsausbildung außer Betracht zu lassen.
Darüber hinaus sollen KünstlerInnen und Kulturschaffende in den Kreis der BezieherInnen von Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds einbezogen werden.

Anträge der Opposition für eine Reihe an Maßnahmen im Bereich Arbeit und Soziales im Hinblick auf die Corona-Krise fanden keine Mehrheit bzw. wurden vertagt.

Bestimmungen über Dienstfreistellung besonders gefährdeter Beschäftigter werden präzisiert

Vorrangiges Ziel einer Änderung des ASVG und weiterer Sozialversicherungsgesetze einer Initiative von ÖVP und Grünen (483/A) – der im Ausschuss neben den Koalitionsparteien auch die FPÖ zustimmte – ist es, die Bestimmungen über die verpflichtende Dienstfreistellung besonders gefährdeter Beschäftigter, die Anfang April vom Parlament beschlossen wurden, zu präzisieren. So wird der Passus, wonach DienstnehmerInnen im Bereich der kritischen Infrastruktur von der Regelung ausgenommen sind, gestrichen. Auch sie dürfen demnach künftig – bei voller Entgeltfortzahlung – nicht zur Arbeitsleistung herangezogen werden, wenn sie aufgrund bestimmter Vorerkrankungen zur COVID-19-Risikogruppe zählen und ihre Arbeit weder im Homeoffice verrichten können noch ihnen ein besonders geschützter Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Während der Freistellung erhalten betroffene ArbeitnehmerInnen ihr normales Gehalt, dem Arbeitgeber werden die vollen Kosten – inklusive Lohnnebenkosten – durch den zuständigen Krankenversicherungsträger ersetzt. Allerdings gibt es für den öffentlichen Dienst und Parteien Ausnahmen, was die Kostenrückerstattung betrifft. Die Länder müssen für ihren Zuständigkeitsbereich eigene Regelungen treffen. Die Freistellung soll vorläufig bis maximal Ende Mai gelten, kann von Arbeitsministerin Christine Aschbacher, im Einvernehmen mit Gesundheitsminister Rudolf Anschober, aber – bis längstens Ende Dezember – verlängert werden, wenn die Krisensituation andauert.

Eine Verpflichtung für ArbeitnehmerInnen, sich vom behandelnden Arzt ein COVID-19-Risiko-Attest ausstellen zu lassen, gibt es nicht. Eine genaue Definition, wer zur Risikogruppe zählt, soll per Verordnung durch den Gesundheitsminister festgelegt werden.

Weitere Punkte des 9. COVID-19-Gesetzes betreffen den vorübergehenden Weiterbezug einer befristeten Invaliditätspension bzw. von Kranken- und Rehabilitationsgeld für den Fall, dass erforderliche Begutachtungen wegen der Corona-Krise nicht rechtzeitig erfolgen können. Ebenso soll die Sechs-Wochen-Frist für den fortdauernden Anspruch auf ärztliche Leistungen nach Ende einer Pflichtversicherung temporär verlängert werden. Die dadurch entstehenden Mehraufwendungen der Krankenversicherungsträger werden vom Bund ersetzt. Schließlich wollen die Koalitionsparteien auch festlegen, dass pauschale Reiseaufwandsentschädigungen für SportlerInnen, TrainerInnen und SchiedsrichterInnen weiterhin – bis längstens 31. Dezember – beitragsfrei ausgezahlt werden können.

Gabriela Schwarz (ÖVP) und Markus Koza (Grüne) unterstrichen die aus ihrer Sicht wichtigen Klarstellungen durch ihre Vorlage. Für Gerald Loacker sind seitens der NEOS hingegen noch einige Fragen offen, etwa der zeitliche Ablauf, die Anzahl der Briefe an Betroffene und wann es die entsprechende Verordnung geben werde. Aus gesundheitspolitischer Sicht zu langsam stellt sich der Ablauf für Alois Stöger (SPÖ) dar, das Gesetz werde vermutlich erst etwa am 10. Mai in Kraft treten können, stellte er in den Raum. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) warf das Thema der Angehörigen von Risikogruppen auf und hinterfragte, welche Möglichkeiten für sie angedacht seien. Aus Sicht von Verena Nussbaum (SPÖ) gelte es jedenfalls, Angehörige in der Risikogruppe auch miteinzubeziehen.

Anschober: Verordnung soll so rasch als möglich erarbeitet werden

Auf entsprechende Fragen der Abgeordneten erläuterte Gesundheitsminister Rudolf Anschober, dass es für die geplanten Schritte für Risikogruppen international kein abrufbares Wissen gebe. Der Auftrag laute, eine wissenschaftlich fundierte Abgrenzung zu finden, wer in diese Gruppe falle. Um auch Menschen etwa in einer Akutsituation zu bedenken, sei aber zusätzlich wichtig, dass der Arzt einmelden könne – nicht alles könne in der Theorie geklärt werden, so der Minister. Das Attest vom Arzt ausstellen zu lassen, passiere aber auf freiwilliger Basis. Gebe es aber ein solches Attest, bestehen drei Handlungsmöglichkeiten – eine gesicherte Möglichkeit am Arbeitsplatz zu arbeiten, Homeoffice oder eine Freistellung, für die die Kosten refundiert würden, sagte Anschober. Sein Ziel sei nun, so rasch als möglich auch die entsprechende Verordnung zu erarbeiten.

Das Projekt sei sehr wichtig, um Risikogruppen zu schützen, so der Minister, der eindringlich davor warnte, zu glauben, dass die Corona-Krise gelöst sei. Die nunmehrigen Öffnungen seien eine hochriskante Übung, aber alternativlos, weil man nicht ewig im Lock-down verharren könne.

Was die Angehörigen von Risikogruppen betreffe, werde es Handlungsempfehlungen geben, wie man seine MitbewohnerInnen schützen kann – detailliert auch eine Abgrenzung im eigenen Haushalt. Dies könne nicht über ein Gesetz geregelt werden, so der Gesundheitsminister, er sei aber offen für jeden Vorschlag.

Arbeitsministerin Christine Aschbacher sagte zu einer Frage betreffend Freistellung von Lehrern, es sei nicht der Fall, dass alle ab 60 Jahren freigestellt würden. Das sei vielmehr von der Vorerkrankung abhängig. In Abstimmung mit dem Gesundheitsminister werde auch derzeit erarbeitet, ob Plexiglas-Schutz den Mund-Nasen-Schutz ersetzen könne. Aus Arbeitnehmersicht könne das eine gute Alternative darstellen, so die Arbeitsministerin. Auch Gesundheitsminister Anschober bezeichnete den Ansatz mit Plexiglas als “spannend”, zumal das unter Umständen sogar ein besserer Schutz sein könne. Das sei noch nicht völlig geklärt, es biete aber in jedem Fall eine gute Zusatzfunktion.

6. COVID-19-Gesetz bringt Anpassungen bei Notstandshilfe, Altersteilzeit, Familienbeihilfe

Hier der ganze Bericht.

Die Bevölkerung und die fleißigen Menschen, werden zu Bittstellern.

COVID-19-Hilfen: Opposition drängt auf parlamentarische Kontrolle

USA: Klage gegen China, wir sollten uns anschließen.

Köstinger: „Werden keinen normalen Sommer haben“

Pistolenschuss löste sich bei Assistenzeinsatz

EU erwägt zwei Billionen Euro Corona-Rettungspaket

Spenden Sie jetzt für Betriebe und Private in Not!

Mehr dazu >>>

oder auf folgendes Spendenkonto:

IBAN: AT71 2024 5000 0116 9879  |  BIC: SPPOAT21XXX
Verwendungszweck: „Coronaspende

DANKE!

 

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)