Fake Umfrage zum Thema Vorratsdatenspeicherung

Was sich hinter VDS, ACTA uä Begriffen verbirgt braucht man heute keinem mehr erklären und wenn doch: VDS steht für Vorratsdatenspeicherung.

Die Organe des Überwachungsstaates schnüffelten seit langem in der Privatsphäre eines jeden Bürgers, jeder ist automatisch verdächtig und zu bespitzeln. Wir und viele haben dagegen protestiert, dennoch wurde VDS in Deutschland und später in Österreich auch gesetzlich verankert.

Somit durfte die digitale Stasi hierzulande ab 01.04.2012 mit gesetzl. Rückendeckung spionieren.
Zu vielen Bürgern war es egal, weil sie nicht begriffen was da abgeht und weil man sowiso in FACEBOOK & Co. sein Leben ausbreitete.

Doch bei dem Thema erwiesen sich der Europäischen Gerichtshof (EuGH) und der österr.  Verfassungsgerichtshof als gescheiter und stellten diese Menschenrechts-Verletzung ab!

Doch die ÖVP gab aber nie auf und va. Johanna Mikl-Leitner und Justizminister Wolfgang Brandstetter träumten ihren Alptraum von der Wiedereinführung der Stasimethoden weiter.

Die dunkle Seite der Macht hebt sich über die Verfassung

AKVORRAT berichtete bereits im Herbst 2014: „Obwohl Brandstetter in seinem Interview den massiven Grundrechtseingriff der anlasslosen Massenüberwachung der VDS sogar zugibt, rechtfertigt er diesen mit ‚einem großen Plus an Effektivität bei der Verfolgung schwerer Delikte‘„. DOCH: Die angebliche Effektivität der VDS für die Strafverfolgungsbehörden konnte von der österreichischen Bundesregierung weder vor dem Verfassungsgerichtshof glaubhaft gemacht werden, noch von den Vertretern von sieben Staaten und den drei EU-Institutionen im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.  (Link)

Die Nase in die Privatsphäre der Bürger stecken wäre ihr recht | ©: ÖVP Wien

Mikl-Leitner ging im Dezember 2014 noch weiter und wollte die Wiederaufnahme der Vorratsdatenspeicherung gar auf Europäischer Ebene erreichen! AKVORRAT dazu: „Diese Forderung zeugt von einer Geringschätzung unserer Verfassung und der Freiheitsrechte der gesamten Bevölkerung.

Die deutschen diskutieren dzt. ebenfalls wieder über eine VDS „light“, also wieder die Bespitzelung einführen, nur mit kürzeren Speicherfristen. Auch dort ist deren Justizminister Heiko Maas federführend und gewinnt leider ausser den Fraktionskollegen auch die anderen, Merkel-würdigen Politiker dazu.

Gekaufte Umfrageergebnisse?

Kürzlich aber der Höhepunkt: Die OGM Gesellschaft für Marketing hätte eine Umfrage durchgeführt und dabei eine Mehrheit für VDS festgestellt!
Abgesehen davon das man nur 500 Leute befragt haben will sind die Ergebnisse alles andere als glaubhaft.
ZITATE OGM in Kursiv und „Hochkommas“:

  • 56 Prozent … für eine VDS“ -> Also das allein wäre unglaublich, angesichts der Protestwellen seit 2006 und der 100000en Unterschriften allein bei AKVORRAT!
  • höchste Zustimmung unter Anhängern der FP (76%)“ -> Gerade die einzige Partei welche sich gegen die VDS aussprach hätte nun die meisten VDS Anhänger?
  • Umfrage Ende März 15 durchgeführt, also noch lange vor den Aussagen v. zB. Mikl-Leitner, …“ -> Auch das ist ein Lüge, denn wie beschrieben kamen die beiden oben zitierten Meinungen der ÖVP Spitzenpolitiker bereits ein halbes Jahr vorher. Eigentlich haben diese Verfassungsverleugner und Menschenrechts-Verletzer nie aufgehört nach der VDS zu schreien.

Also kann diese Umfrage, sofern sie überhaupt je wirklich erfolgte, nur von den Befürwortern der Digital-Stasi gekauft worden sein…

Wie auch immer, die KRONE hat sich gleich darauf gestürzt und das Ergebnis etwas wenig reflektiert abgetippt. Aber wenigstens hat man die Warnung des Präsidenten des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, Gerhart Holzinger veröffentlicht: Für ihn sind die Eingriffe in die Grundrechte schlicht zu gravierend…

 


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.