FPÖ: Macht mit Veranstaltung gegen Türkenbelagerung auf sich aufmerksam

FPÖ
Foto:zib

Nepp: FPÖ wird künftig wieder eigene Veranstaltung zu Gedenken an Ende der Türkenbelagerung abhalten.

Andere Parteien sind herzlich eingeladen sich daran zu beteiligen – Islamistische Parallelgesellschaften dürfen nicht toleriert werden.

Die FPÖ wird im kommenden Jahr rund um den 12. September wieder eine eigene Veranstaltung zum Gedenken an das Ende der Türkenbelagerung im Jahr 1683 abhalten.
Zuletzt fand eine solche Befreiungsfeier anlässlich des Jubiläums im Jahr 2013 statt.
Dies kündigte heute der Wiener FPÖ-Vizebürgermeister Dominik Nepp an. „Wir laden auch alle anderen Parteien ein, sich an dieser Veranstaltung im kommenden Jahr zu beteiligen“, so Nepp.

Nepp wies in diesem Zusammenghang darauf hin, dass die schleichende Islamisierung der Bundeshauptstadt in der heutigen Zeit ein enormes Problem darstelle. „Wir haben in Wien zahlreiche radikal islamische bzw. türkische Vereine, die sich in der Hand der Partei von Erdogan befinden und von Rot/Grün gefördert werden. In Wiener Schulen werden Lehrpersonal und österreichische Kinder von islamisch radikalisierten Eltern aber auch Mitschülern schikaniert. Kleine Mädchen werden vom Elternhaus dazu gezwungen Kopftuch zu tragen. Das sind nur einige Beispiele dafür, dass SPÖ und Grüne eine Entwicklung unterstützen, welche die österreichische Bevölkerung in den Hintergrund drängt.
Und das wollen wir als FPÖ nicht“, so der Wiener Vizebürgermeister.

„Radikal islamische Ströhmungen führen zur Einschränkung unsere Freiheit. Sie müssen mit allen zur Verfügungung stehenden Mitteln auch bekämpft werden. Daher ist das Gedenken an das Ende der Türkenbelagerung 1683 und die damit verbundene Befreiung Wiens ein gerechtfertigter Anlass, um darauf hinzuweisen, dass wir keine islamistischen Parallelgesellschaften, die unsere demokratischen Grundwerte in Frage stellen, tolerieren. Ich fordere auch SPÖ, ÖVP und Grüne auf, sich dazu uneingeschränkt zu bekennen“, betonte Nepp.

Dieses Thema könnte auch interessieren:

FPÖ-Stadträtin Stenzel bei Identitären-Demo

Rücktritt von Stenzel gefordert – FPÖ meint Privatsache.

FPÖ: „Der Islam hat hier keine Rechte zu haben und uns hier Vorschriften zu machen“!

SPÖ auf Barrikade: Stenzel lacht nur darüber.

„Wir leben nicht im Gesetz von Judentum und Islam: Auch wenn die Kirche nicht damit aufhört, diese Irrlehren zu verbreiten“!

Bei uns dürfen keine Kinder beschnitten werden, zwangsverheiratet, Verschleierung, Tiere schächten. Die Gesetze dieser Religionen haben hier nichts verloren. Wir sind befreit!

Die Irrlehren der Kirchen und ihre Machtbesessenheit der anderen Religionen, dürfen keinen Platz mehr haben.

Es ist Zeit die Erlösung und Rettung anzunehmen und die Irrlehren von Juden und Muslime hier nicht länger zulassen zu müssen. Amen.

Die Jüdischen Irrlehren dürfen keinen Raum hier bekommen. Tiere schächten und Kinder beschneiden, Zwangsheirat etc. darf hier keinen Raum mehr haben. Wir müssen kein Kreuz tragen, sondern wir sind gerettet und erlöst.

Gerettet und erlöst

Das Kreuz darf uns nicht länger aufgezwungen werden. Hört auf mit euren Irrlehren. Es hat bei uns keinen Platz. Amen.

Die Fesseln der Juden und Muslime abstreifen – der Weg zur Freiheit der uns geebnet ist, nicht mehr in neue Gesetze und Sklavenschaft. Amen

Israel: Schaut im eigenen Land, wie es dort zugeht und aussieht! Es reicht, wir müssen nicht in eurem Gesetz leben.

FPÖ-Hafenecker: SPÖ soll bei „Einzelfällen“ vor eigener Türe kehren

 

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.