Gesundheitsausschuss: Gleichstellung von Geimpften sowie Möglichkeit zur Ausweitung der Testpflicht an bestimmten Arbeitsorten beschlossen.
Zustimmung durch SPÖ sichert Mehrheit im Bundesrat; ab 1. Juni zehn Gratis-Antigentests pro Monat in Apotheken erhältlich.
Geimpfte werden schon demnächst Genesenen und Getesteten gleichgestellt. Durch die Zustimmung der SPÖ zu den von den Regierungsfraktionen vorgeschlagenen Änderungen im COVID-19-Maßnahmen- sowie im Epidemiegesetz (1466/A) im heutigen Gesundheitsausschuss werden sich geimpfte Personen im Hinblick auf die ab 19. Mai geplanten Öffnungsschritte Eintrittstests wie etwa für den Besuch von Lokalen, von Kultur- und Sportveranstaltungen sowie beim Friseur ersparen. Zusätzlich kann es per Verordnung zu einer erweiterten Testpflicht an Arbeitsorten kommen. Voraussetzung dafür ist, dass wegen der Art der Tätigkeit oder des physischen Kontakts zu anderen Personen die Gefahr einer wechselseitigen Ansteckung mit Corona besteht, also zum Beispiel auch in Büros. Der Arbeitgeber muss dabei die Durchführung der Tests vor Ort oder außerhalb wie z.B. in Teststraßen ermöglichen. Die Möglichkeit, alternativ eine FFP2-Maske tragen zu können, entfällt. Details bezüglich Art der Tests, Gültigkeitsdauer etc. sind im Rahmen einer Verordnung festzulegen. Abhängig von den wissenschaftlichen Entwicklungen können auch SARS-CoV2-Tests zur Eigenanwendung berücksichtigt werden, heißt es in den Erläuterungen.
Außerdem können die Apotheken ab 1. Juni an jeden Versicherten zehn Gratis-Antigentests pro Monat – statt wie bisher fünf Stück – ausgeben. Auch die Möglichkeit zur Durchführung von COVID-19-Tests in den Apotheken wird bis 31. August 2021 verlängert. Ein dazu eingebrachter Antrag der Regierungsparteien, der vier Sozialversicherungsgesetze abändert, wurde einstimmig angenommen.
Die Gleichstellung von Geimpften, Getesteten und Genesenen, die auch eine Voraussetzung für den von den Regierungsfraktionen angekündigten “Grünen Pass” darstellt, wurde eigentlich schon vor einigen Wochen im Rahmen eines Gesetzespakets im Nationalrat beschlossen. Danach scheiterte sie aber an den Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat. Aufgrund der von der Opposition verursachten Blockade in der Länderkammer, die sich vor allem gegen andere Teile der Novellen richtete (Grundrechtseinschränkungen, mangelnder Datenschutz etc.) hätten die vorliegenden Änderungen frühestens erst nach Ablauf der 8-Wochen-Frist am 21. Mai 2021 in Kraft treten können.
Nicht vorgezogen wurden jedoch andere Bestimmungen, die aufgrund der fehlenden Zustimmung durch die Opposition noch immer blockiert sind. Dazu gehören u.a. die im Epidemiegesetz unter dem Titel “Greencheck” vorgesehene elektronische Anwendung zum Zweck der Vorlage und Überprüfung von Testnachweisen, die Ergänzung des Testergebnisses um einen QR-Code durch das sogenannte EPI-Service, die Verknüpfung diverser Gesundheitsdaten aus verschiedenen Registern oder die Regelung für Zusammenkünfte und damit zusammenhängende Strafbestimmungen.
Die Gesetzesänderungen, die am 19. Mai in Kraft treten sollen, stehen noch heute auf der Tagesordnung der Sondersitzung des Nationalrats.
ÖVP und Grüne: Wichtige Beschlüsse zur Vorbereitung der Öffnungsschritte
Abgeordneter Ralf Schallmeiner (Grüne) zeigte sich erfreut darüber, dass wichtige Punkte des ursprünglichen Beschlusses nun vorgezogen werden konnten. Im Besonderen hob er die juristische Gleichstellung von Geimpften, Genesenen und Getesteten hervor, wodurch die geplanten Öffnungsschritte – sofern es das epidemiologische Geschehen zulässt – umgesetzt werden können. Positiv sei auch die flexiblere Regelung bei den Eintrittstests für Arbeitsorte, wo nun nicht mehr starr auf Berufsgruppen abgestellt werde.
Am 19. Mai können viele Menschen endlich wieder auf ihre Arbeitsplätze zurückkehren und auch Kunst- und Kulturveranstaltungen besuchen, konstatierte ÖVP-Mandatarin Maria Großbauer (ÖVP). Bei der Gleichstellungsregelung handle es sich zudem um kein Privileg für geimpfte Personen, betonte Abgeordneter Josef Smolle (ÖVP). Abgeordnetem Laurenz Pöttinger (ÖVP) war es ein großes Anliegen, dass auch Selbsttests als Eintrittstests anerkannt werden. Positiv bewertete er auch das im ersten Beschluss zum Epidemiegesetz vorgesehene EPI-Service, das als Datenschnittstelle konzipiert sei und die Ausstattung mit QR-Codes ermögliche.
Opposition bezeichnet “Grünen Pass” als Regierungspropaganda und sieht massive Datenschutzprobleme
Abgeordnete Verena Nussbaum (SPÖ) erinnerte daran, dass ihre Fraktion schon vor einigen Monaten die Anerkennung von Selbsttests als Eintrittstests gefordert hatte. Die Gleichstellung der geimpften Personen sei ihrer Ansicht nur eine logische Konsequenz. Obwohl medial viel von einem “Grünen Pass” gesprochen werde, finde sich im heutigen Antrag aber nichts dazu, zeigte sie auf.
Viele offene Fragen stellten sich für Abgeordneten Gerald Loacker (NEOS), die aber teils unbeantwortet blieben. So sei für ihn etwa nicht klar, ob auf Basis des heutigen Beschlusses Eintrittstests für den Handel verordnet werden können. Generell gebe es wieder einmal große Verordnungsermächtigungen für den Minister, was für ihn ein “systematisches Unterlaufen des Parlaments” darstelle. Außerdem finde er keine Grundlagen im Antrag für den groß angekündigten “Grünen Pass”; diesen werte er eher als Regierungspropaganda. Sollte dieser wirklich kommen, dann würden sich vor allem zahlreiche datenschutzrechtliche Probleme stellen. Wo werden die Daten erfasst, auf welche Register werde zugegriffen etc. Während bei ELGA jeder Zugriff protokolliert werde, habe man beim sogenannten Grünen Pass keine Kontrolle darüber, wenn Daten abgesaugt werden. Im Ausschuss werde er dem Vorschlag der Regierungsfraktionen nicht zustimmen, kündigte er an. Außerdem stellte Loacker erneut einen Antrag, das Impfen in den Apotheken zu ermöglichen. Diese Initiative wurde nur noch von der SPÖ unterstützt und fand somit keine Mehrheit.
Abgeordnete Susanne Fürst (FPÖ) sprach von einem eigenartigen Grundrechtsverständnis, wenn nur für die Geimpften, Genesenen und Getesteten neue “Freiheiten” möglich sind. Auch den geplanten “Grünen Pass” sah sie kritisch im Hinblick auf einen möglichen Datenmissbrauch. Es könne nicht sein, dass die Menschen nun quasi gezwungen werden, sich impfen zu lassen, beklagte Fürst, man müsse vielmehr auf Eigenverantwortung setzen. Auch ihr Fraktionskollege Peter Wurm sprach von einer Selbstaufgabe des Parlaments. Der Antrag, der wohl eine Vorstufe zum “Grünen Pass” sei, enthalte aber wenig Konkretes. Im Zuge der Debatte brachte er erneut zwei Anträge seiner Fraktion betreffend das Aussetzen der Impfungen mit dem AstraZeneca-Impfstoff sowie die Gesundheitsgefährdung durch Ethylenoxid in Corona-Teststäbchen, Mund-Nasenschutz-Masken und Desinfektionsmitteln ein, bei der Abstimmung in der Minderheit blieben.
Mückstein: Wichtige Teilschritte bis zur Einführung des europäischen Grünen Passes
Von der EU werde seit Wochen die Einführung des “Digital Green Certificate” vorbereitet, um wieder mehr Reisefreiheit zu ermöglichen, erklärte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein. Man habe dazu aber erst letzte Woche genauere Infos bezüglich der technischen Umsetzung erhalten, ab Anfang Juni sollen dann die ersten Einmeldungen aus den einzelnen Ländern möglich sein. Der heutige Beschluss diene aber vor allem der Vorbereitung der weiteren Öffnungsschritte ab 19. Mai, wobei jegliche Nachweise akzeptiert werden. Ob das nun als Vorstufe zum “Grünen Pass” gewertet werden könne, sehe er eher als semantische Frage an. Bezüglich einer österreichischen Lösung zeigte er sich vorsichtig, es müssten auf jeden Fall höchste datenschutzrechtliche Standards erfüllt werden. Primäres Ziel sei für ihn eine EU-weite Lösung, die wahrscheinlich ab 1. Juli kommen werde. Bis dahin werden auf nationaler Ebene Teilschritte etwa in Form von Pilotprojekten gesetzt werden. Die genauen Details zu den mit den Gesetzesänderungen zusammenhängenden Verordnungen seien noch in Ausarbeitung. Geplant sei derzeit, dass Nachweise für Genesene sechs Monate, Antikörpertests drei Monate und Imfpzertifikate rund sechs Monate gelten werden. In Richtung der Freiheitlichen machte der Gesundheitsminister geltend, dass es in Österreich nur sichere Impfstoffe gebe; dies gelte auch für das Produkt von AstraZeneca. Der Impfstoff Sputnik könne nur dann verwendet werden, wenn er von der EMA zugelassen wird.
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