Grüne begrüßen Arbeitsmarktzugang von Asylsuchenden

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Grüne/Bürstmayr und Koza begrüßen Entscheidung des VfGH zum Arbeitsmarktzugang von Asylsuchenden.

Lange von den Grünen gefordert, nun höchstgerichtlich bestätigt.

„Nach 17 Jahren, in denen es Asylsuchenden de facto kaum möglich war, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen, stellte der Verfassungsgerichtshof nun unmissverständlich fest, was wir Grüne schon seit langem fordern: Asylwerber*innen müssen effektiven Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, so wie es das Unionsrecht vorsieht. Österreich war hier lange säumig, umso mehr begrüßen wir die nunmehr erfolgte Klarstellung von höchster Stelle“, sagt Georg Bürstmayr, Sprecher der Grünen für Inneres, Sicherheit und Asylpolitik.

Lotterie und Parteien, spielen eben in der Justiz eine sehr große Rolle.

„Arbeiten zu dürfen, ermöglicht nicht nur ein finanziell selbstbestimmtes Leben, sondern im Fall von Asylsuchenden insbesondere auch gesellschaftliche Integration. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist ein wichtiger Hebel zu finanzieller Eigenständigkeit und sozialer Integration“, ergänzt Markus Koza, Sprecher der Grünen für Arbeit und Soziales.

Der Verfassungsgerichtshof kippte in einer lang erwarteten Entscheidung zwei Erlässe des Arbeitsministeriums aus den Jahren 2004 und 2018. Der Erlass von 2004 unter dem damaligen Arbeitsminister Martin Bartenstein (ÖVP) sah vor, dass Asylsuchende nur befristet als Saisonarbeiter oder Erntehelfer arbeiten dürfen. Entsprechende Beschäftigungsbewilligungen wurden nur in kleinen jährlichen Kontingenten pro Bundesland erteilt. Der Erlass aus 2018 unter der damaligen Arbeitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) beseitige die kurzfristig geschaffene Möglichkeit, dass Asylsuchende unter 25 Jahren eine Lehrausbildung absolvieren können. Laut Unionsrecht (sog. „Aufnahme-Richtlinie“) ist Asylwerber*innen neun Monate nach Stellung des Asylantrags effektiver Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz haben Asylsuchende bereits drei Monate nach Zulassung zum Asylverfahren in Österreich eine Beschäftigungsbewilligung zu erhalten. Sobald die Entscheidung des VfGH im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurde, können Asylwerber*innen in allen Bereichen beschäftigt werden; Voraussetzung hierfür ist stets eine Arbeitsmarktprüfung und Genehmigung durch das AMS im Einzelfall.

„Es gibt eine klare gesetzliche Regelung, wie mit arbeitssuchenden Asylwerber*innen umzugehen ist. Eine Arbeitserlaubnis für eine konkrete Stelle wird nur dann erteilt, wenn zuvor eine sogenannte Arbeitsmarkt-Prüfung durch das AMS erfolgt ist. Die bestehenden Gesetze sind ausreichend, aus Grüner Sicht gibt es keinen zusätzlichen Regelungsbedarf“, so Bürstmayr und Koza.

 

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