Industrie: Österreich braucht keine neuen Steuern

torstensimon / Pixabay

IV: Klassische Vermögensteuern ausgesprochen wachstumsfeindlich – Österreichs Unternehmenssteuern überdurchschnittlich hoch.

Zur Vorgeschichte, SPÖ verlangt 70% Spitzensteuersatz, erste Firmen wandern ab. Es gehen bereits hunderte Arbeitsplätze verloren.

„Österreich hat eine der höchsten Steuer- und Abgabenquoten in der EU.
Um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, sind neue und zusätzliche Belastungen der falsche Weg“, heißt es seitens der Industriellenvereinigung (IV) zu den Empfehlungen der EU-Kommission. Ein genauer Blick auf die Steuerstruktur in der EU und Österreich zeige vielmehr, dass eine nachhaltige Entlastung nur über kluge Maßnahmen bei den Staatsausgaben zu finanzieren sei.
Der Länderbericht der EU-Kommission mache ein weiteres Problem der Vermögensteuer deutlich: Denn um das angesprochene Volumen zu erreichen, müsste die Abgabe tief in den Mittelstand greifen. Klassische Vermögensteuern sind zudem ausgesprochen wachstumsfeindlich. In Österreich wurde die Vermögensteuer zu 80 Prozent von Unternehmen getragen – bis sie 1994 abgeschafft wurde.

Die IV weist auch darauf hin, dass die Vermögensteuer ein internationales Auslauf-Modell sei. Nur noch Spanien würde eine solche Abgabe einheben. Schlichtweg falsch sei zudem, dass heimische Unternehmen wenig einbringen würden. „Österreichs Unternehmen leisten einen wichtigen und großen Beitrag für die Staatseinnahmen. Laut PWC-Berechnungen gebe es in der EU und im EFTA-Raum nur vier Länder, die höhere Abgaben auf Unternehmensgewinne kassieren als in Österreich. Mit Frankreich, Belgien, Italien und Griechenland handle es sich dabei um wachstumsschwache Länder.

IV-Fazit: Vieles spricht gegen die Einführung einer Steuer auf die Vermögenssubstanz: Sie besteuert bereits zuvor versteuertes Einkommen; sie besteuert Menschen die sparen, um privat vorzusorgen; sie schmälert die heimische Kapitalbasis und erhöht damit die Auslandsverschuldung; sie verringert Investitionen und verhindert dadurch neue Arbeitsplätze; sie wäre nur mit hohem bürokratischen Aufwand einzuheben, über 30 Prozent des Aufkommens würde in der Verwaltung der Steuereinhebung versickern.

 

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.