Katholikenanteil im freien Fall

Bibel
Tatort Kirche: Bild pixabay, mon. Zeit im Blick

Macht der Katholischen Kirche hingegen auf Rekordhoch

Türkis-Grün ist gesellschaftlich nicht legitimiert, pro-kirchliche Klientelpolitik zu vertiefen

Leere Kirchen, Massenflucht aus dem eigenen Religionsunterricht, Mitgliederschwund: jährlich schrumpft die Katholische Kirche in Österreich und ein Tiefpunkt jagt den anderen.
Diesen Befund bestätigen abermals auch die heute präsentierten Austrittsstatistiken für das Jahr 2019, wobei die Schrumpfrate der Katholischen Kirche in Österreich sich nun jenseits der 1%/Jahr-Marke zu beschleunigen scheint.
Wie nachhaltig dieser Prozess ist, veranschaulichen aber nicht nur die Sterbe-, Taufe- und Nettoaustrittszahlen, sondern auch die offensichtliche Schwierigkeit, neue Geistliche zu rekrutieren. Der Import von Priestern aus Osteuropa sowie aus Afrika wird in den nächsten Jahren sogar zunehmen müssen, um eine Implosion des Klerus zu verhindern.

Während die Anzahl der Katholiken in Österreich erstmals unter 5 Mio. liegt, darf nicht vergessen werden, dass der Anteil der gläubigen Katholiken in Österreich längst unter 50% liegt und ständig fällt. Ungeachtet dieser Trends kann die Katholische Kirche, nach wie vor, ihre Sonderbehandlung und politische Macht nicht nur halten, sondern sogar ausbauen.
Das Programm der neuen Türkis-Grünen Regierung sieht nicht nur den Beibehalt sämtlicher Privilegien, sondern auch die Umsetzung einer zehn Jahre alten Forderung der Katholischen Bischofskonferenz, nämlich die Einführung eines Strafethikunterrichtes ausschließlich für Schüler, die keinen Religionsunterricht besuchen, vor.
Damit sollen, so selbst Bildungsminister Faßmann, der sich für die Umsetzung dieses verfassungsrechtlich bedenklichen Projektes einsetzt, Abmeldungen vom Religionsunterricht verringert werden.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Zahlen fordert die „Initiative Religion ist Privatsache“ die neue Regierung auf, einen längst fälligen Kurswechsel einzuschlagen.
Zum einen wäre es hoch an der Zeit, einen Ethikunterricht für alle SchülerInnen einzuführen und sich in dieser Sache nicht von der Katholischen Bischofskonferenz leiten zu lassen. Ferner müsste das Vermögenskonkordat von 1960, das eine starre staatliche Finanzierung des Klerus vorsieht, an die nun drastisch veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Handlungsbedarf besteht aber auch bei der strukturellen Diskriminierung von nichtkirchlichen Privatschulen oder bei der rechtlichen Behandlung von religiösen Symbolen in Einrichtungen der Republik. „Die Politik sollte sich umgehend von der Illusion befreien, dass eine exklusive Privilegierung der Katholischen Kirche möglich ist denn an dem Gleichheitsgrundsatz ist nicht zu rütteln. Es wäre wesentlich verantwortlicher, kirchliche Klientelpolitik zu unterlassen; damit wird auch der Anreiz, gegen die tatsächlichen Nutznießer solch einer Politik zu polemisieren, kleiner werden“, so Initiative-Sprecher Eytan Reif.

Rekordkirchenaustritte: Wann handelt der Staat?

Übertritte zu Konfessionsfreien werden mehr – Initiative gegen Kirchenprivilegien fordert zügigen Abbau der staatlichen Bevorzugung von Religionsgemeinschaften.

Die römisch katholische Kirche ist abgewählt. Erstmals ist im Jahr 2019 die Zahl der Katholiken unter 5 Millionen gesunken. 2019 haben 67.583 Menschen auch formal die Kirche verlassen – der zweithöchste Wert seit dem Missbrauchsjahr 2010. Seit 2003 sind die Taufen um 13%, die kirchlichen Begräbnisse um 11%, die Erstkommunionen um 30%, die Firmungen um 32% und die Gottesdienstteilnehmer um 39% zurückgegangen (Quelle: www.katholisch.at) Geblieben sind umfangreiche Zuwendungen durch den Steuerzahler und umfassende Privilegien.

Die Initiative gegen Kirchenprivilegien verlangt daher einen zügigen Abbau dieser überholten Bevorzugung.

  1. Katholische Schulen, Kindergärten, Spitäler sowie deren Personal nicht mehr länger vom Steuerzahler bezahlen lassen.
  2. Religionsunterricht soll von der Kirche selbst bezahlt werden – der Unterricht außerhalb der öffentlichen Schulen stattfinden
  3. Ende der Grundsteuerbefreiung der Kirche
  4. Die Kirche darf nicht länger vom Stiftungs- und Fondsgesetz ausgenommen werden
  5. Ende der Steuerabsetzbarkeit des Kirchenbeitrags
    1. Steuerliche Zusammenfassung von Kirchengütern
    2. Die Ausgliederung der umfassenden ORF-Religionsabteilung direkt in die Kathpress der Bischofskonferenz, samt Kostenübernahme. Ein Ende aller kostenlosen Ausstrahlungen.

    Hier eine Auswahl kirchlicher Privilegien:

    – Die Kirche ist vom Stiftungs- und Fondsgesetz ausgenommen.

    – Tausende Gebäude wie Kirchen, Kapellen, Schulen, Pfarrhöfe und Altersheime in kirchlichem Eigentum sind von der Grundsteuer befreit. Die Gesamtzahl ist unbekannt. Dafür, wie viel Grundsteuer dem Staat dadurch entgeht, fühlt sich niemand zuständig.

    – Spenden werden nicht versteuert. Im Gegenteil: Kirchensteuer und kirchliche Spenden sind steuerlich absetzbar. Steuerentgang: 124 Millionen, die Konfessionsfreie mitersetzen müssen.

44 Mio. EUR pro Jahr kosten alleine die Entschädigungen für den aufgelösten Religionsfonds. Das ist diskussionswürdig, denn niemand – außer der Kirche – wurde aus der NS-Zeit vollständig entschädigt und die Zahlungen sind außerdem nicht befristet. Zumal war die röm.-kath. Kirche tlw. ein Beitragstäter des NS-Regimes und sehr viele Enteignungen von Kirchenimmobilien durch die Nazis wurde später rasch rückgängig gemacht. -Ordensspitäler und hunderte kirchliche Schulen werden praktisch ausschließlich vom Steuerzahler finanziert. Auch vom Budget der Caritas finanziert die Kirche selbst nur zwei Prozent.

Details: https://www.ots.at/redirect/weitere-privilegien

Sind Konfessionsfreie Bürger zweiter Klasse?

„Es kann nicht sein, dass der Staat die Religionsgemeinschaften -allen voran die römisch-katholische Kirche- länger derart privilegiert. Menschen ohne Bekenntnis werden hingegen als Bürger zweiter Klasse behandelt und müssen über ihre Steuern die Kirche weiter finanzieren. Wir verlangen von der neuen Regierung, dass sie die Kirchenprivilegien schrittweise zurücknimmt und den Einfluss der Religionsvertreter auf die Politik und Gesetzgebung zurückweist“ erklärt DDr. Christian Fiala, Sprecher der Initiative gegen Kirchenprivilegien.

Das dunkle findet sich auch in Gott und in der Kirche.

Gedanken Visionen, Träume

Gottes Geist in uns und durch uns.

Dessen bin ich mir ganz sicher: Daran glaubte ich schon immer. Enttäuschungen, viel Zeit der Trauer, Demut, sollten folgen.

Als ich die dunkle Seite Gottes kennen lernte, fühlte ich mich nur noch verloren. Forderte ihn heraus, wie, ist eine Angelegenheit zwischen ihm und mir.

Ich gehe heute oft ins Zwiegespräch mit Gott, was ich ihm sage? Nun Gott weiß es.

Gott spricht mit uns, durch Zeichen, wie Gedanken, Visionen und auch Träume. Diese aber richtig zu deuten, ist nicht leicht. Alles eine Sache des inneren Geistes, der Seele.

Ist diese verletzt, dann kommen sehr viele Emotionen mit ins Spiel.

Der verletzte Mensch, kann sehr grausam werden.

Auch die Dunkelheit, spiegelt Gott. Gott auf Augenhöhe? Geht dies?

Missverständnisse, Unsicherheit, dass Gefühl der Unterwerfung, dies alles spiegelt ebenfalls Gott.

Unser Unterbewusstsein, vieles sind wir uns nicht bewusst, auch dies spiegelt Gott. Bewusst machen und trotzdem im Irrtum sein, auch dies spiegelt Gott. AMen.

Gott (Jesus lebte es vor) auf Augenhöhe.

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)