Linkssetzen ist laut Medienrecht nicht verboten – Zitat auch nicht

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Das Landesgericht Wiener Neustadt hätte den Antrag geht es nach dem Medienrechtes des Anwaltes sofort ablehnen müssen nicht stattgeben.

Den als Blogger ist man weder für die Links noch Zitate eines anderen Mediums haftbar. Man darf Links setzen. Man darf Zitate setzen: Trotzdem beginnt sowohl Anwalt und Gericht wieder ihr eigenes Spiel.

Sie halten sich für “Gott” “Gott” kann man nicht strafen, doch er bringt immer wieder viel Unrecht über uns alle. Das ist echt zum Verzweifeln, die verlangen Dinge, die so nie im Mediengesetz stehen.

Soll ich einen Link setzen oder besser nicht? Ja, natürlich sollst du!

Blogs ohne Links sind blass. Ihnen fehlt etwas. Der Kontext, die Verbindung, die Durchblutung.

Auch das lernt man im Medienrecht: Ich könnte echt ausflippen, wie sehr Anwälte und die Richter, Gericht hier immer wieder manipulieren. Gelerntes auf ihre eigene Schiene biegen, dass Gesetz biegen. Und man kann sich nicht wirklich dagegen wehren, wie schon der erste Fall gezeigt hat.

Man macht sich medienrechtlich nicht strafbar, aber wenn es “Gott” Anwalt, Richter anders sehen, dann doch!!!

Man ist als Medienmensch nur noch der Diktatur ausgeliefert im Land Österreich.

An das Landesgericht Wiener Neustadt: Unrecht was ihr aufführt, dass sollte strafbar sein. Schmerzensgeld für einen harmlosen Blogger, der durch die Diktatur eines Gerichtes in den Wahnsinn getrieben wird. Weil man nicht einmal den gelernten Medienrecht mehr glauben kann, sondern der Justiz ausgeliefert ist. Und beleidigt wird, obwohl wo bleibt hier die Unschuldsvermutung? Leider darf ich die Worte nicht schreiben, die mir noch einfallen – Haben Richter und Anwälte……?

Erlittene, psychische und physische Gewalt durchs Landesgericht Wiener Neustadt, ich klage an. Es hätte zu so einer Anklage nie kommen dürfen, geht es nach dem Medienrecht.

Diktatur, Willkür, Schikane, Unterdrückung, Unterwerfung. Zynismus in der Anklage und vieles mehr. Das hat meinen psychischen und physischen Zustand mehr als belastet. Ich klage an.

Mathematisch gesprochen hat ein Frauentöter der in U – Haft sitzt mehr Rechte, wie eine Bloggerin, dass ist eine Schande, der konnte eine Bloggerin aus der Haft heraus klagen. Hier nochmals der Artikel zur Erinnerung. Das ist ein Schock, ein Trauma, was in der Justiz alles möglich ist.

Für einen Frauentöter muss die Unschuldsvermutung gelten, wenn er auch selbst zur Polizei geht mit den Worten: “Ich habe meine Frau umgebracht”! Siehe Polizeibericht.

Umbringen ist nicht gleich Mord, juristisch gesehen, was für ein Hohn für die Opfer. Achso Mitleid mit den Opfern zu haben ist auch strafbar und vieles mehr.

Wenn mich der in U – Haft sitzende wegen Kränkung und Ehre als Angeklagte auf die Anklagebank bringt. Dann bin ich MEGA gekränkt, wenn der mehr Rechte hat und das Gericht so dem zustimmt. Da verliert man mehr als den Glauben in diesem Rechtsstaat. Ich bin für die Artikel anderer nicht verantwortlich, darf laut Medienrecht verlinken und zitieren.

GAME OVER für so einen Rechtsstaat. Nicht mehr glaubwürdig.