Messerangriff auf Freund

PublicDomainPictures / Pixabay

Ein 38-jähriger Mann wurde nach einem Streit von seiner 39-jährigen Freundin mit einem Messer angegriffen und dadurch schwer verletzt.

Am Sonntag kam es in den Abendstunden in Kleinpetersdorf, Bezirk Oberwart, zu einem Streit. In der Kellerbar des Opfers wurden in laufe des Nachmittages im Beisein seiner Freundin mehrere alkoholische Getränke konsumiert.
Gegen 20:00 Uhr wollte der bereits stark alkoholisierte Mann zu Bett gehen.
Dabei kam es zum Streit.
Die Frau entnahm aus einer Lade der Kellerbar ein Küchenmesser und stach ohne ersichtlichen Grund auf ihren Freund ein.
Dieser konnte dir Angreiferin mit den Händen wegstoßen und die Kellerbar verlassen. Im Obergeschoß Verständigte er telefonisch seien Vater um bat ihn um Hilfe.
Seine Verletzungen bemerkte er vorerst nicht und begab sich abermals in den Keller. Dabei wurde er nochmals von seiner Freundin mit einem weiteren Messer aus der Lade attackiert.
Es gelang ihm trotz seiner bereits erlittenen Schnitt- und Stichwunden die Frau bis zum Eintreffen der Polizei am Boden zu fixieren.
Nach Erstversorgung durch die Rettungskräfte wurde er mit seinen schweren Verletzungen in das Krankenhaus Oberwart eingeliefert und einer Operation unterzogen.
Die ebenfalls stark alkoholisierte Frau wurde noch am Tatort festgenommen, Ihre oberflächlichen Verletzungen konnten ambulant ebenfalls im Krankenhaus Oberwart behandelt werden.
Bei der Einvernahme konnte sie sich an den Tathergang nicht mehr erinnern.
Nach Abschluss der Ersterhebung ordnete die Staatsanwaltschaft Eisenstadt die Einlieferung der Frau in die JA Eisenstadt an.

Kronen Zeitung:

Angreiferin (39) spricht von Erinnerungslücken

Auch interessant:

Steirer rammte Freund Messer in Rücken: Ein Jahr Haft

Er soll im Juni seinem damaligen besten Freund mit einem Messer in den Rücken gestochen haben – Urteil nicht rechtskräftig.

Graz. Ein Steirer ist am Montag im Grazer Straflandesgericht wegen schwerer Körperverletzung zu einem Jahr verurteilt worden. Der 25-Jährige soll im Juni seinen damaligen besten Freund durch einen Messerstich in den Rücken schwer verletzt haben. Der Tat ging ein Streit voraus, der von beiden Kontrahenten sehr unterschiedlich beschrieben wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Staatsanwältin Nora Lackner hatte versuchten Mord angeklagt. Ihrer Meinung nach könne niemand einen Stich in den Rücken so genau dosieren, und das sei „eine Stelle, wo jeder Laie weiß, da kann etwas passieren, wenn man hineinsticht“. Sie beschrieb ausführlich den Streit zwischen zwei ehemals sehr guten Freunden, der mit einem abgesagten Urlaub begann und eben mit dem Messer im Rücken endete.

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.