Österreichischer Frauenring: “Das macht betroffen: Bub fünf tot in der Donau aufgefunden

Albtraum
Foto: pixabay, zib

Update: Frauenring hilflos gegen Behörden?

Update 14. 8. Heute soll eine weitere Leiche in der Donau gefunden und geborgen worden sein?

Was war geschehen? Der Vater scheint einen Teil des Sorgerechtes für seinen fünfjährigen Sohn vom Gericht zugesprochen bekommen haben?

Denn er auch wahrnahm, nur an diesem Abend kam er ohne den Sohn zur Frau zurück und attackierte diese laut Medienmeldungen mit einem Hammer?

Danach gelang dem Mann die Flucht. Viele Medien haben über diesen Fall berichtet: Der kleine Sohn blieb verschwunden, bis heute.

Muss der Rechtsstaat, Justiz keine Verantwortung übernehmen? Ist ja nicht der einzige schreckliche Fall. Es sollte Gesetze geben, auch die Justiz selbst sollte nicht frei von Schuld sein.

Was hier geschehen ist, Sorgerechtsstreit, Vater, Mutter? Das alles kann die Justiz vertuschen und keiner wird diese je schuldig sprechen können.

Das macht betroffen, schreibt der Frauenring heute auf Twitter.

Ein unschuldiges Kind zerrieben zwischen dem Rechtsstaat.

https://twitter.com/Frauenring/status/1690665906832072704

8 kostenlose Fortbildungen der Fachstelle für Gewaltprävention im Herbst 2023

LR Teschl-Hofmeister: Vermittlung von Wissen und Methoden ist essentiell, um Betroffene bestmöglich zu unterstützen.

Gewaltprävention ist eine wichtige Querschnittsaufgabe in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im schulischen und außerschulischen Bereich sowie in der verbandlichen und ehrenamtlichen Arbeit. Sie betrifft den Alltag im Bildungsbereich, bei den Freizeitaktivitäten, innerhalb der sozialen Beziehungen, aber auch im Bereich der Gesundheit. Daher braucht es für sehr viele Berufsgruppen Fortbildungen zum Thema Gewaltprävention, in denen es primär um die Vermittlung von Wissen und Methoden geht, um Betroffenen bestmögliche Unterstützung bieten zu können. Die Fachstelle für Gewaltprävention des Amtes der NÖ Landesregierung bietet im Herbst und Winter kostenlos acht verschiedene Vorträge dazu an.

„Es ist mir ein großes Anliegen, dass die Fachstelle für Gewaltprävention im Herbst 2023 wieder kostenlose Workshops durchführt. Unsere Kinder und Jugendlichen sind Gewalt in verschiedenster Form oft schutzlos ausgeliefert. Daher liegt es besonders an den Bezugspersonen, entsprechende Signale in verschiedensten Lebensbereichen frühzeitig zu erkennen und zu reagieren. Hier sind Sensibilisierung und Fingerspitzengefühl das Um und Auf im Umgang mit betroffenen Personen“, erklärt Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.

In den Workshops geht es unter anderem um Mobbingprävention, Künstliche Intelligenz, sowie um Grundlagenwissen zu sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Die sieben Fortbildungen richten sich an alle Berufsgruppen, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind. Die Bildungsdirektion rechnet diese Fortbildungen an.

Save the Date: Für den 16. November 2023 ist ein Symposium zum Thema „Nix is’ fix! Das Miteinander bleibt.“ – Tagung zur gemeinsamen Verantwortung in Bildung, Gesellschaft und Schule geplant. Weitere Informationen dazu ab September und alle Informationen zu den Fortbildungen der Fachstelle für Gewaltprävention für Herbst 2023 sind auf www.gewaltpraevention-noe.at zu finden. Anmeldungen sind via Email möglich.

Novelle zum Psychotherapiegesetz soll noch heuer beschlossen werden – Psychotherapie wird als eigenständiges Studium etabliert

kündigen die Regierungsparteien an, dass die psychotherapeutische Ausbildung akademisiert werden soll. Diese Maßnahme dient sowohl der Qualitätssicherung als auch der Schaffung eines kostengünstigeren Zugangs zur Ausbildung zu diesem wichtigen Gesundheitsberuf. Eine entsprechende Novelle des Psychotherapiegesetzes wird im Laufe des Jahres 2023 in Begutachtung geschickt.

Psychotherapie wurde seit mehr als einem Jahrhundert als Königsweg der Behandlung von psychischen Erkrankungen entwickelt, angewandt, gelehrt und beforscht, wobei österreichische Gründerväter wie Sigmund Freud, Alfred Adler, Jakob Levi Moreno und Viktor Frankl für ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse Berühmtheit in aller Welt erlangt haben.

Psychotherapie dient dazu, Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, vorzubeugen, diese festzustellen, zu lindern, zu stabilisieren und zu heilen, sowie behandlungsbedürftige Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern. Weiters ist ihre Aufgabe, die Entwicklung, Reifung und Gesundheit der behandelten bzw. betreuten Personen zu fördern, zu erhalten oder wiederherzustellen. Die gezielte Anwendung psychotherapeutischer Interventionen ist, bei entsprechender Indikation, durch keine andere Behandlungsform zu ersetzen, gegebenenfalls aber zu ergänzen. Eine Besonderheit dieser Behandlungsform ist, dass Patient:innen die für sie passende Form des Behandlungsrahmens wählen können und sollen, und dass auch innerhalb dieses Rahmens für jede/n Patient:in ein eigener Zugang und individuell hilfreicher Therapieplan entwickelt wird. Wirksamkeitsforschungen belegen den Behandlungserfolg durch alle vier in Österreich anerkannten Ausrichtungen (Methodencluster) (Datler et.al, Psychotherapieforum 2021). Die Anwendung der Erkenntnisse und Methoden der Humanistischen Therapierichtungen, der Psychodynamischen Therapierichtungen, der Systemischen Therapierichtungen und der Verhaltenstherapeutischen Therapierichtungen wird von Psychotherapeut:innen gelehrt und ist dieser Berufsgruppe vorbehalten.

Inzwischen werden die Forschungsergebnisse der Therapierichtungen innerhalb der vier Cluster bereits an mehreren Universitäten durch geprüfte, im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz registrierte, Lehrtherapeut:innen vermittelt. In mehrjährigen Ausbildungen (5-7 Jahre), welche seit mehr als 30 Jahren strengen Kontrollen des Bundesministeriums unterliegen, wird neben der Fachkompetenz auf die Fähigkeit zur Beziehungsgestaltung und die Persönlichkeitsentwicklung Wert gelegt. Die Verschränkung von Theorie und Praxis ist ein weiteres wichtiges Element in der Ausbildung zur Psychotherapeut:in. Dieser Fokus soll auch in der geplanten Akademisierung der Ausbildung, als eigenständiges Studium der Psychotherapie erhalten bleiben.

Ein weiterer zentraler Punkt ist: Wo Psychotherapie drauf steht ist auch Psychotherapie drin. Tätigkeitsschutz und Tätigkeitsvorbehalt wird im neuen Gesetz auch sehr klar geregelt sein. Dies dient der Klarheit, Sicherheit und Orientierung für unsere Patient:innen und Klient:innen in deren Namen und Auftrag mehr als 11.000 eingetragene Psychotherapeuti:innen und knapp 4000 in Ausbildung unter Supervision täglich im Einsatz sind. Denn Psychotherapie hilft! Und das seit mehr als 100 Jahren!

Die Zusammenarbeit unterschiedlicher Disziplinen, wie Psychiatrie, Psychologie, Psychotherapie, sowie anderer Gesundheitsberufe zeichnet eine moderne, menschenfreundliche und effiziente Prophylaxe und Behandlung aus. Dabei ist die sozialversicherungsrechtliche Gleichwertigkeit, bei inhaltlich deutlich kommunizierter Differenzierung eine wichtige Basis. Die entsprechende Aufklärung der Bevölkerung im Sinne von mündigen Patient:innen mit einer hohen Selbstwirksamkeit ist dem ÖBVP ein großes Anliegen.

Wie kann es sein, dass Frauen (und ihre Kinder) nicht mehr Schutz von Seiten der Legislative und Exekutive erhalten? Wie kann es sein, dass ein Teil der Gesellschaft regelmäßig und unaufhörlich Gewalt ausgesetzt ist und so wenig Schutz erfährt! ES REICHT !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

— Sonja Ruetz (@MetooTirol) August 13, 2023

Polizeibericht:

Leichenfund in der neuen Donau
Vorfallszeit: 12.08.2023, 18:00 Uhr
Vorfallsort: Wien- Neue Donau

Sachverhalt: Wie am 07.08.2023 berichtet, bedrohte ein 41-jähriger liberischer Staatsangehöriger seine Ex-Frau in Wien-Liesing mit einer Schreckschusswaffe und verletzte sie anschließend mit einem Hammer im Schulter- sowie im Gesichts- und Kopfbereich. Nach Angaben der Frau hätte der Mann den gemeinsamen Sohn nach der vereinbarten Besuchszeit zurückbringen sollen. Der 5-Jährige befand sich jedoch nicht in seiner Begleitung.

Am 12.08.2023 wurde durch Beamte der Wasserpolizei der leblose Körper eines Jungen treibend in der Neuen Donau wahrgenommen. Anschließende Reanimationsmaßnahmen blieben erfolglos. Es wurde eruiert, dass es sich um den 5-jährigen Sohn des Tatverdächtigen handelt.
Ein Fremdverschulden kann nicht ausgeschlossen werden.
Die Fahndung nach dem Tatverdächtigen verlief bisweilen negativ.
Das Landeskriminalamt Wien ermittelt.

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