Rechtsstaat im Fokus – Tatort Justiz – Thema Menschenrechte in der Heimat

Justiz
Foto: pixabay, zib

Vielen Zusehern von am Schauplatz Gericht sind gestern nur noch die Tränen gekommen.

Hier der Vorbericht: Leider ist die Frau im ersten Fall, verstorben, Sie konnte nicht mehr und Sie hinterlässt nicht nur eine schwerst trauernde Familie, sondern die Sorgen gehen weiter und der Mann will nur noch bis zum Schluss weiterkämpfen.

Erster Fall wir erinnern uns: Statt eine Hecke zu schneiden, wurden Fenster zugemauert und wurde teils das Haus des Nachbarn abgerissen.

Gestern der nächste Fall, eine alte Frau und ihre blinde Tochter wurden quasi eingemauert. Die Richterin will nicht ihren Namen in den Medien haben oder das man diese gar erkennen kann. Strafandrohung.

Österreich sieht einfach zu, oder gar weg: Wie hier mit den Leuten in einem Rechtsstaat umgegangen wird!

Wo bleiben hier die Menschenrechts Aktivisten?

Wenn man eine alte Frau, mit ihrer blinden Tochter quasi einmauert.

Auch interessant: Gelähmte Frau verliert gerade alles, kein Recht auf Hilfe, der Kampf kostet ihr die letzte Kraft. Das ist auch Österreich. Schrecklich wie es im eigenen Land zu geht!

Quelle, Zitat, Kronen Zeitung: Haben Intensivpflegepatienten kein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben zu Hause? Diese Frage stellt sich derzeit Leserin Josefa K., die auf ein Beatmungsgerät angewiesen ist. Ihren Antrag auf Pflege und Betreuung durch ein adäquates medizinisches Fachpersonal hat das Land Tirol vorerst abgelehnt.


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.