Über den Fall des berühmten Österreichischen Schauspielers

Film
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Warum wir nicht berichten, haben uns einige e- mails erreicht.

Plattform fordert Rücktritt von Verfassungsrichter Rami nach skandalöser Aussage. Umfassende Schadenersatzansprüche für Opfer von Kinderpornografie gefordert.

Werden damit nicht weit kommen. Rami sitzt am weit stärkeren Ast. Höchstens er selbst schneidet daran. Wie wir wissen geht es nicht. Anwälte wie Rami genießen nicht nur höstes Ansehen. Es geht viel, viel weiter.

Nun liebe Leser: Der Schauspieler hat einen mehr als berühmten Anwalt, den muss man wirklich fürchten, wie auch heute oe24 TV betont hat.

Der hat schon viel erreicht und dementsprechend bestrafen lassen: Wie oe24 TV eh betonte. Was alles möglich ist, ist man nicht nur berühmt, sondern hat auch den richtigen Anwalt. Schade nur um die vielen, die ebenso damit nichts zu tun hatten, bis vor kurzem wie wir gar nichts davon wussten, doch jetzt macht es die Runde. Man kann vorhersagen, es werden wohl alle eine kräftige Klage kriegen, die nur den Namen des Herrn nennen und zu viel über ihn berichten.

Aber wie gesagt, mit der Zeit und da hast viel Bauchweh, wenn der erste Brief des Anwaltes kommt und die Maschinerie der Justiz zu mahlen beginnt. Kann man auch den Hasspostern ausrichten, dazu gleich mehr. Aber nur deshalb berichten wir lieber nicht. Traurig was geschieht.

Doch die Politik trägt viel bei zu solchen Gesetzen. Wie wir ebenfalls wissen. Was wir auch wissen, Politik hat viele Fans und wehe du sagst was. Manche machen sich dann per Hassposting Luft, andere beschädigen gar mehr.

Wir schreiben hier keinen Namen, alle anderen machen es.

Plattform fordert Rücktritt von Verfassungsrichter Rami nach skandalöser Aussage. Umfassende Schadenersatzansprüche für Opfer von Kinderpornografie gefordert.

Mit Bestürzung reagiert Sepp Rothwangl, Obmann der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt, auf die Aussage von Verfassungsrichter Michael Rami, wonach der Schauspieler Florian T., der im Besitz von 58.000 Kinderporno-Datenträger sein soll, ein “rein digitales Delikt” begannen habe.

Verfassungsrichter verharmlost Kinderpornografie

“Diese Rechtsansicht ist nicht nur moralisch verwerflich, es ist auch eine Verhöhnung aller Kinder, denen vor laufender Kamera grausame, sexualisierte Gewalt angetan wurde”, so Rothwangl. “Es ist offensichtlich, dass Kriminelle hier für einen Markt produzieren.” Wer solche Videos besitzt oder konsumiert, werde jedenfalls zum Komplizen und Auftraggeber einer Straftat, die weit über ein digitales Delikt hinausgeht. “Das zu verharmlosen…

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.