gWas darf ein Richter alles: Nach wie vor werden Opfer von Richtern und Anwälten, weiter schwerst verletzt. So mancher starb schon danach an innerer Kränkung.
Ist aber nicht strafbar für den Richter: So ist die Frau aus Traiskirchen, vor kurzem verstorben, und wir alle erinnern uns an den Fall in Tulln, wo ein Vergewaltigungsopfer keine finanzielle Hilfe bekam, aber die Vergewaltiger? Irre verseuchte Welt, korrupte Richter und Anwälte, für die im Medienrecht, die Unschuldsvermutung gelten muss.
So schaut es aus, es kann keiner abstreiten wie es da zugeht, in der Justiz, in dem “Rechtsstaat”!
Ein Aufschrei hallte nach diesem Drama durchs Land: Christine F. (damals 71 Jahre alt) musste vor fünf Jahren ein Martyrium durchmachen – vergewaltigt von zwei Asylwerbern, die Frau war am Ende. Doch der Staat verweigerte Schmerzensgeld. Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) hat den Bescheid nun „ausgehebelt“. Für Christine F. ist das allerdings zu spät – sie ist bereits vor einiger Zeit verstorben.
Jetzt beginnt bald der Fall, wo ein Arzt 109 Buben missbraucht haben soll!
Dem steht jetzt gegenüber, das ein Richter sagt: Missbrauch und Vergewaltigung, stellen keine Gewalt dar, nicht körperlich, nicht seelisch! Wird der Arzt jetzt freigesprochen und wird wieder arbeiten können?
Die Opfer bekommen nichts, weil nicht nur dieser Richter ist dieser Ansicht.
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Einige Richter haben ein großes Ozonloch im Kopf, anders kann man es nicht sagen. Die sind krank, die sagen Missbrauch und Vergewaltigung ist keine Gewalt. Solche Richter darf man nicht aufs Volk loslassen, obwohl, wir kennen ja seine Kindheit und Prägung nicht.