ORF – Die Ende März im Zweifel gefällten Freisprüche für zwei 19-Jährige vom Vorwurf der Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Tulln sind laut „Kurier“ nun rechtskräftig.
Das Urteil des Schöffensenats hatte für Diskussionen gesorgt.
Nachdem die Freisprüche nun rechtskräftig sind, ist eine Neuauflage des Verfahrens gegen die beiden 19-jährigen Flüchtlinge ausgeschlossen. „Für einen neuen Prozess hätte ein Urteils- oder Verfahrensfehler vorliegen müssen. Dies ist aber nicht der Fall“, wird Leopold Bien, Erster Staatsanwalt am Landesgericht St. Pölten, im „Kurier“ zitiert. Der Bericht wurde Mittwochabend von Karl Fischer von der Staatsanwaltschaft St. Pölten gegenüber noe.ORF.at bestätigt.
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Missbrauchs Opfer starb in der Psychiatrie, an Überdosis von Medikamenten
Der Fall wurde wieder aufgegriffen!
Gutachter: Tod von Psychiatrie-Patientin beschäftigt Gerichte.
Viele Menschen munkeln, man hat dieses Mädchen mit 14, 15 Jahren zum Schweigen gebracht. Sollen ja auch Richter und Rechtsanwälte, teils in Pension über dieses Mädchen hergefallen sein.
Eine junge Psychiatrie-Patientin, die Großeltern und Nachbarn des sexuellen Missbrauchs beschuldigt hatte, starb im Mai 2011 im künstlichen Tiefschlaf. Die Causa beschäftigt bis heute die Gerichte.
Trotzdem gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. Wenn es einem auch dabei den Magen umdreht. Der Rechtsstaat verlangt es.
Aber ein Unbehagen bleibt, weil viele Fragen offen sind. Zum Beispiel die: Woher kam die tiefe traumatische Belastungsstörung, die das Mädchen dazu veranlasst hatte, etliche Selbstmordversuche zu verüben? Warum konnten Grazer Gerichtsmediziner bei dem Mädchen Spuren sexueller Gewalt finden (einer der Beschuldigten zeigte deshalb Grazer Gerichtsmediziner wegen Verleumdung an), Salzburger Gerichtsmediziner aber nicht?
Quelle
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